• kanaren56
    Dabei seit: 1096848000000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1143312056000

    Hallo Zusammen,

    ich habe im Internet bei www.xxxx.de mehrere Reisen gebucht. Es wird damit geworben, dass man pro Reise einen Gutschein in von 50,-- Euro bekommt. Diese 50,-- soll man dann bei der nächsten Reisebuchung (über mehr als 800,-- Euro) gutgeschrieben bekommen. Ich habe nun versucht einen Gutschein einzulösen, doch leider ist meinem Konto nichts gutgeschrieben worden. Auf Emails vom mir reagiert das Unternehmen nicht.

    Macht es Sinn das ganze einem Rechtsanwalt zu übergeben ?

    Danke für Eure Meinungen

  • Kielpinski
    Dabei seit: 1117584000000
    Beiträge: 349
    geschrieben 1143372052000

    Hi,

    ich habe vor paar Tagen einen Bericht gesehen, der besagte, daß mehrere Online-Reiseanbieter eine Art Schiedstelle angelegt haben, irgendetwas mit RIV soll der "Verein" heißen. Habe eben gegoogelt - hier der Link

    http://www.reiseschiedstelle.de/

    Prüf mal, ob das Internetportal, über das Du gebucht hast, evtl. auch in dem Verein Mitgleid ist, denn dann sparst Du Dir den Rechtsanwalt...

    Viel Glück! Viola

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
    Beiträge: 5229
    gesperrt
    geschrieben 1143373824000

    Wurde die Reise denn schon komplett bezahlt? Oft werden Gutscheine erst bei Abbuchung der Restzahlung (ca. 3 - 4 Wochen vor Reiseantritt) verrechnet. Schaut doch diesbezüglich bitte noch mal in den Reisebedingungen nach. Wenn das Unternehmen bislang nicht auf Eure Mails reagiert hat, dann ruft doch einfach dort an.

    Einen Anwalt würde ich für 50,-€ Streitwert nicht unbedingt einschalten - angesichts des Streitwertes und des damit verbundenen geringen Verdienstes für den Anwalt werdet Ihr auch etwas suchen müssen, um einen guten Anwalt zu finden, der Euch in der Sache vertritt.

    Welches Gesamtvolumen haben denn die von Euch gekauften Gutscheine?

  • kanaren56
    Dabei seit: 1096848000000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1143380328000

    @'Sina1' sagte:

    Wurde die Reise denn schon komplett bezahlt? Oft werden Gutscheine erst bei Abbuchung der Restzahlung (ca. 3 - 4 Wochen vor Reiseantritt) verrechnet. Schaut doch diesbezüglich bitte noch mal in den Reisebedingungen nach. Wenn das Unternehmen bislang nicht auf Eure Mails reagiert hat, dann ruft doch einfach dort an.

    Einen Anwalt würde ich für 50,-€ Streitwert nicht unbedingt einschalten - angesichts des Streitwertes und des damit verbundenen geringen Verdienstes für den Anwalt werdet Ihr auch etwas suchen müssen, um einen guten Anwalt zu finden, der Euch in der Sache vertritt.

    Welches Gesamtvolumen haben denn die von Euch gekauften Gutscheine?

    Die Reise ist komplett bezahlt und der Urlaub ist (leider) schon vorbei.

    Der Gutschein wurde nicht gekauft. Das Unternehmen verspricht eine Gutschrift von 50,-- Euro bei der nächsten bei dem Unternehmen gebuchten Reise.

    Anrufen bringt nix, da landet man nur in einer "Endloschleife" (alle Telefons sind zur zeit besetzt).

  • kanaren56
    Dabei seit: 1096848000000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1143380583000

    @'Kielpinski' sagte:

    Hi,

    ich habe vor paar Tagen einen Bericht gesehen, der besagte, daß mehrere Online-Reiseanbieter eine Art Schiedstelle angelegt haben, irgendetwas mit RIV soll der "Verein" heißen. Habe eben gegoogelt - hier der Link

    http://www.reiseschiedstelle.de/

    Prüf mal, ob das Internetportal, über das Du gebucht hast, evtl. auch in dem Verein Mitgleid ist, denn dann sparst Du Dir den Rechtsanwalt...

    Viel Glück! Viola

    Leider sind die nicht dabei. (Die wissen vielleicht warum ...)

    Da muss ich wohl oder übel die 50,-- Euro in den "Wind" schreiben.

    Ich kann nur andere warnen, dort nicht in der Erwartung des Gutscheines zu buchen, leider darf ich ja hier nicht genau schreiben, um welches Portal es sich handelt.

    Wer von Euch das genau wissen will, kan mir ja ne Mail schreiben ..

  • TvB
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    Beiträge: 601
    geschrieben 1143382601000

    [quote="kanaren56"]@'Kielpinski' sagte:

    ...leider darf ich ja hier nicht genau schreiben, um welches Portal es sich handelt.

    Wobei das ja nun wirkich keine positive Werbung für das Portal wäre...

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