• gnarze
    Dabei seit: 1513095473143
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    Verwarnt
    geschrieben 1631196531373 , zuletzt editiert von gnarze

    Ich wollte im Sommer ein Ferienhaus über o.g. Plattform buchen, habe auch das passende Objekt gefunden und den Vermieter angefragt. Dieser hat die Reservierung bestätigt, am nächsten Tag wurde von fewo-direkt die Servicegebühr in Höhe von 10% von der Kreditkarte abgebucht. Zwei Stunden später wurde mir dann allerdings über "Bookerator" mitgeteilt, dass das Haus doch bereits vergeben wäre.

    Pech, aber egal, habe dann über eine andere Plattform ein anderes Haus gebucht und einen schönen Urlaub verbracht. Weitere Abbuchungen des Ferienhausbesitzers erfolgten nicht, ebenso habe ich keine Anzahlung geleistet.

    Zu Hause wieder angekommen habe ich bemerkt, dass die Servicegebühr nicht erstattet wurde. Also Kontakt via Chat mit fewo-direkt aufgenommen. Die teilten mir mit, dass der Ferienhausbesitzer die Buchung nicht storniert hat und sie mir deshalb die Gebühr nicht zurückzahlen können.

    Der Besitzer ist telefonisch nicht erreichbar, auf Kontakt per Mail reagiert er nicht.

    Insgesamt eine sehr unschöne Situation, zumal auch erkennbar ist, dass ich dort nicht gewesen bin, da ich ja keine Zahlungen geleistet habe.

    Gibt es ähnliche Erfahrungen mit fewo-direkt, wenn ja, wie wurden die gelöst oder muss man wirklich den juristischen Weg bestreiten, den ich vermeiden möchte, da der Hauptsitz der Firma ja wohl in GB liegt?

    Dies sollte uns aber nicht vergessen lassen, dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1631207322341

    Wo verbirgt sich denn der reiserechtliche Aspekt, gnarze?

    Falls du wissen willst, ob die Einbehaltung der Servicegebühr zu Recht geschah gibt es 2 unterschiedliche Aspekte.

    Die Reservierung als erstes:

    Du hast die Reservierung getätigt und eine Bestätigung erhalten. Somit ist die Servicegebühr zu entrichten, auch bei Nichtinanspruchnahme der Leistung. Storniert hast du ja nicht.

    Die Rückmeldung:

    Da dir mitgeteilt wurde, die Reservierung hätte mangels Vakanz des Objekts keinen Bestand hast du anderweitig gebucht.

    Wie kam es zu der Absage?

    Das ist der Punkt, den du darlegen musst.

    Den Vermieter interessieren deine Gebührenforderung herzlich wenig, sie richten sich ja nicht an ihn.

    Ferner ist ein "Beweis" deiner Abwesenheit nicht erforderlich, deine Argumentation muss auf die Absage abgestellt werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1631208382320

    AU WEIA

    Er ist also angeschis--en?

    Keine Lösung in Sicht?

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1631208699600 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nein, das war nicht die message ... :wink:

    Er braucht nur die richtigen Ansprechpartner - für seine Belange ist das fewo und nicht der Vermieter.

    Absage zur Verfügung stellen und Gebühr zurückfordern.

    Wer da was verbockt hat können die dann fein untereinander klären. Die Meldung "nicht verfügbar" ist worauf es für gnarze ankommt.

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  • gnarze
    Dabei seit: 1513095473143
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    Verwarnt
    geschrieben 1631255623701

    Erst mal vielen Dank für die Antwort.

    Das Problem ist zunächst einmal, dass man mit Fewo nur per Chat kommunizieren kann, die Absage habe ich per Mail erhalten, die man in diese Chats leider nicht anhängen kann. Man veweist darauf, dass der Vermieter die Buchung auch bei Ihnen storniert hat.

    Mit dem Vermieter direkt kann man auch nur per Chat über die Fewo-Plattform kommunizieren, habe ich auch drei Mal gemacht, immer mit der Bitte, dass sie wegen doppelter Auslastung zum damaligen Zeitpunkt offiziell der Plattform dieses auch mitteilen, was anscheinend versäumt wurde, jedoch gibt es keine Reaktion.

    Ich denke, ich werde jetzt bei meiner Kreditkartengesellschaft die Zahlung reklamieren, denen kann man wenigstens als Mail sämtliche Unterlagen zur Verfügung stellen.

    Dies sollte uns aber nicht vergessen lassen, dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1631259444148 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Das hätte ich dir in dem Fall auch vorgeschlagen, Absage durch den Vermittler - kein Anspruch auf Gebühr.

    Grundsätzlich sollte die Möglichkeit bestehen, wenigsten per Email zu kommunizieren. Immerhin hast du die Information ja auch auf diesem Wege erhalten.

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  • gnarze
    Dabei seit: 1513095473143
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    Verwarnt
    geschrieben 1631699109042

    Kurze Rückmeldung - nach Reklamation hat die Kreditkartengesellschaft mir den Betrag nach zwei Tagen wieder gutgeschrieben.

    Dies sollte uns aber nicht vergessen lassen, dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat.
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