• Palms
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    geschrieben 1096884986000

    Hallo,

    vielleicht kann mir jemand bei folgendem Problem einen Rat geben:

    Wir haben am 18. Sept. eine Reiseanmeldung unterschrieben.

    Am 22. Sept. erhielt ich eine telef. Bestätigung, dass die Buchung vom

    Reiseveranstalter angenommen sei. Allerdings ergäbe sich eine Änderung

    bzgl. des Hinflugs. Diese Änderung musste ich ebenfalls unterschreiben.

    Hierbei entdeckte ich einen Fehler (Abflugtag war falsch), den ich dem

    Reisebüro schriftlich mitteilte.

    Am 29. Sept. erhielt ich eine Buchungsbestätigung und Rechnung vom

    Reisebüro mit Datum 24. Sept. (Abflugtag war immer noch falsch angegeben;

    ganz unten stand dann Umbuchung auf das neue Datum).

    Die Reisebestätigung vom Veranstalter und der Sicherungsschein fehlten.

    Lt. Rechnung sollte ich eine Anzahlung bis 24. Sept., den Rest bis 04.10.04

    begleichen.

    Ich rief deshalb wieder beim Reisebüro an und wies darauf hin , dass ich ohne

    Sicherungsschein keine Zahlung leisten werde. Gleichzeitig wollte ich mich

    beim Veranstalter erkundigen, warum dies alles so umständlich gehandhabt

    wird. Bisher hatte ich immer vom Veranstalter die Bestätigung, Rechnung

    und Sicherungsschein erhalten. Dort wurde mir mitgeteilt, dass das Reisebüro

    dies so wünscht ( Antwort/Reisebüro: das wäre so Vorgabe des Veranstalters).

    Des weiteren entdeckte ich auf der Internetseite des Veranstalters (w. Suche

    der Telef.-Nr.), dass unsere Reise plötzlich 200,-- € billiger angeboten wurde,

    da der Hochsaisonzuschlag nun erst später erhoben wird.

    Normalerweise sollte man sich bei einer Buchung übers Reisebüro darauf verlassen

    können, dass alles korrekt abläuft. Hier wurden jedoch bereits bei der Beratung

    bis zur Zahlungsaufforderung (ohne Sicherungsschein) Fehler gemacht, die mein

    Vertrauen in dieses Reisebüro gestört haben.

    Frage: Habe ich rechtliche Möglichkeiten, entweder auf Reduzierung des Reise-

    betrages oder sogar auf Rücktritt (ohne Kosten) zu bestehen?

    Gruß

    Sydney 

     

  • Schuh-Huber
    Dabei seit: 1095724800000
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    geschrieben 1096885214000

    Hallo,

    um welchen Veranstalter handelt es sich denn? 

    Derzeit gibt es noch ein paar Reiseveranstalter, die lassen den Reisebüros die Wahl, die Abrechnung mit dem Kunden selber durchzuführen oder es vom Veranstalter abwickeln zu lassen. Der Vorteil für das Büro ist bei einer selbst durchgeführten Abrechnung, die höhere Kundenbindung!

    Sollte ein Reisebüro keinen Dokumentendrucker besitzen, wird die Originalreisebestätigung mit Reisepreissicherungsschein  des Veranstalters  erst mit der Agenturpost zugeschickkt, welche aber nur einmal wöchentlich versendet wird, so kann es vorkommen, dass Du als Kunde vorerst nur die Reiseanmeldung des Reisebüros in den Händen hälts. Dennoch musst Du eine Anzahlung erst mit Erhalt des Reisepreissicherungsscheines leisten!!

    Da Anzahlung und Restzahlung bei Dir sehr nahe beieinander liegen gehe ich davon aus, dass es sich um eine kurzfristige Reise handelt, mit Abreise in den nächsten 8 Wochen. Hier kann es vorkommen das es für ein und dieselbe Reise, bei dem gleichen Reiseverantalter zwei/drei Preise gibt, die im Reservierungssystem des Reisebüros auf verschiedene Art und Weise abgefragt werden müssen, gute Büros machen dieses ohne Nachfrage des Kunden. 

    Letzendlich jedoch ist ein Reisebüro sogar verpflichtet den Kunden aus seinen geführten Veranstaltern, den günstigst möglichen Reisepreis anzubieten.

    Tipp: Beim Reiseveranstalter überprüfen lassen ab wann das günstigere Angebot auf dem Markt war und ob das betreffende Büro die Möglichkeit zur Buchung hatte.

    Wichtig:Manche Veranstalter bieten Sonderpreise nur ihren Konzerneigenen Reisebüros an. 

    Interessant zu wissen wäre ober der falsche Abflugtermin schon bei Deiner ersten Unterschrift auf der Reieseanmeldungstand?

    Grüsse

  • jaykayham
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    geschrieben 1096904305000

    Das ist eine problematische sache...

    also, wurde der fehler mit dem falschen abflugtag nicht schon beim ersten vertragsabschluss unterschrieben, so kannst du normalerweise zurücktreten- da sich eine erhebliche änderung der reise ergeben hat. leider beschreibst du es nicht im detail und leider hast du schon die flugzeitenänderung unterschrieben...

    BEISPIEL: wenn du eine von samstag an buchst, kann dich der reiseveranstalter nicht einfach schon so auf donnerstag "vorbuchen". dazu gibt es rechtskräftige urteile.

    wie der vorredner schon sagte, ich würde die hotline des reiseveranstalters anrufen, fragen seit wann dass günstigere angebot auf dem markt ist und ob der original-abflugtag noch weiterhin besteht und denn damit das reisebüro konfrontieren. 

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
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