An Peter aus dem Reisebüro:

Frage zu folgendem Zitat von dir:

Ausnahmen:

Man erfährt erst einen oder zwei Tage vor dem Rückflug von derartigen Zeiten, dann kann dies u. U. einen Reisemangel darstellen, der etwa 10 % von TAGES-Preis an Rückzahlung bringen kann;

Mir ist obiges passiert.

Mein Rückflug vor drei Wochen aus Hurghada (Veranstalter Tjaereborg, Fluglinie Hapag LLoyd) wurde um 10 Stunden vorverlegt und ich erfuhr das erst zwei Tage für Abflug aus der Infomappe.

Kannst du mir ein AZ eines Urteils nennen (hier oder per e-mail an mich) wo das mit dem 10%-Anspruch beschlossen wurde?

Vielen Dank im voraus.