Welche Rechte hat der Pauschalreisende überhaupt, wenn der RV die längst angezahlte Reise mit der Begründung "Flugzeug ist nicht ausgelastet", storniert?
Muß der RV Schadensersatz für die seit längerer Zeit angezahlte Reise, leisten?
Oder ist der Pauschalreisende dabei völlig ohne Rechte?
Im BGB §651 findet sich darauf keine Antwort. Hier wird nur die Stornierung durch den Pauschalreisenden insoweit behandelt, daß der Pauschalreisende dem RV Schadensersatz zu leisten hat.
Ich bitte nur um sachdienliche Kommentare.