• Silvia28
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    geschrieben 1153315906000

    Hallo!!

    Eine Frage an alle Experten.

    Unsere Freunde sind zur Zeit im Bulgarienurlaub.

    Sie haben ein Familienzimmer gebucht.

    Hier ein Ausschnitt der Katalogbeschreibung:

    Familienurlaub: 2 Doppelzimmer mit Verbindungstür. Wie die Zimmer eingerichtet und mit Meerblick.

    Nun gibt es im gebuchten Hotel derartige Zimmer garnicht!

    Was können die nach der Rückreise erwarten?

    Eine Bestätigung der Reiseleitung haben Sie bekommen.

    Können Sie auf "Schadenersatz" hoffen?

    Vielen Dank im vorraus!

    Silvia

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1153486126000

    Schadenersatz nicht, aber Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung hat man: binnen einem Monat nach Reiseende schriftlich beim Veranstalter reklamieren mit einer konkreten Forderung.

    Gruß

    Peter

  • puffel
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    geschrieben 1153497239000

    Schaut mal in der Frankfurter Tabelle nach:

    http://www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/hauptseite.htm

    Grüße

    Neid muss man sich hart erarbeiten!
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