Liebe User hier!
Eine Rechtsfrage. Habe von Ab-in-den-Urlaub einen Gutschein, wie er überall ausgeteilt wird (Buchstabencode, macht die Reise um 50 oder 100 Euro billiger) verwendet. Die Rückerstattung des Gutscheinbetrages (laut Geschäftsbedingungen sofort nach Reiseantritt!) erfolgte bisher nicht. Frage: Ist so ein Gutschein rechtsverbindlich? Oder nur das Papier wert, auf dem er gedruckt ist? Könnte ich theoretisch die Auszahlung einklagen?
Wer hatte denselben Ärger?
Liebe Grüße von der sich betrogen fühlenden Anna