• Edithanna
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    geschrieben 1390465026000

    Liebe User hier!

    Eine Rechtsfrage. Habe von Ab-in-den-Urlaub einen Gutschein, wie er überall ausgeteilt wird (Buchstabencode, macht die Reise um 50 oder 100 Euro billiger) verwendet. Die Rückerstattung des Gutscheinbetrages (laut Geschäftsbedingungen sofort nach Reiseantritt!) erfolgte bisher nicht. Frage: Ist so ein Gutschein rechtsverbindlich? Oder nur das Papier wert, auf dem er gedruckt ist? Könnte ich theoretisch die Auszahlung einklagen?

    Wer hatte denselben Ärger?

    Liebe Grüße von der sich betrogen fühlenden Anna

    Reisen öffnet die Augen, den Geist und das Herz!
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1390465549000

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Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!