Hallo,
wir haben für den Sommer unseren Familienurlaub in einem 4,5 Sterne Hotel über einen Veranstalter gebucht. Das Hoterl sollte ab Ostern buchbar sein, wurde nun aber leider nicht rechtzeitig fertiggestellt. Neuer derzeit genannter Eröffnungstermin ist Juni 07.
Mal angenommen das Hotel wird auch zu unserer Buchung nicht rechtzeitig fertig, welche Anmsprüche haben wir dann?
- müssen wir auch qualitativ schlechter d.h. weniger wie 4,5 Sterne akzeptieren?
- können wir , sofern der Veranstalter uns keine Alternative ( mindestens gleichwertig) nennen kann auch selbst ein qualitativ gleichwertiges wahrscheinlich dann höherpreisiges Hotel buchen und die Differenzkosten in Rechnung stellen?
- sollten während unseres Urlaubes noch Bau/Renovierungsarbeiten mit dementsprechender (Lärm)-Belästung stattfinden, kann dann Entschädigung geltend gemacht werden?
Bitte versteht das Posting nicht falsch; am liebsten wäre es uns ein fertiges schönes Hotel ohne Mängel zu haben, uns geht es nicht darum "Kohle" rauszuschlagen!
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüße
Hans-Peter