• Claudia MM
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    geschrieben 1141633654000

    Wer kann mir Auskunft geben über die Vorgehensweise bei Reklamationen im Ausland. Hier über das Hotel Fit Fun/Tschechien. Wir haben im Internet über Tschecho-Reizen in Holland gebucht. Die erkennen unsere Reklamationen nicht an, weil wir vorort nicht aktiv geworden sind. Die zahlreichen Beschwerden hätten sich auch nicht abstellen lassen, da wir durch eine heftige Magen-Darm-Krankheit nicht mehr in der Lage gewesen sind noch einen zweiten Umzug in dieser Woche zu verkraften. Es liegen uns zahlreiche Beschwerden vor - siehe auch im Holidaycheck. Leider haben wir keine rechtsschutzversicherung, aber einen Streitwert von über 2500 euro bei Buchung für 6 Personen. Muss man einen Anwalt in Holland suchen? Bin Dankbar für jeden Hinweis und Erfahrungsbericht.

    Claudia

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1141637009000

    @'Claudia MM' sagte:

    Die erkennen unsere Reklamationen nicht an, weil wir vorort nicht aktiv geworden sind.

    Das würde ein deutscher Veranstalter genauso handhaben. Natürlich könnt Ihr einen holländischen Anwalt einschalten. Der wird sich über die Euros aus Deutschland freuen, aber ohne Abhilfeverlangen während des Urlaubs habt Ihr auch mit einem Anwalt keine Chance. Magen - Darm - Grippe hin oder her - notfalls hätte man den Veranstalter schließlich auch anrufen können, wenn es vor Ort tatsächlich so schlimm gewesen wäre.

    Gerichtsstand ist übrigens in Holland - das macht sie Sache nochmal etwas komplizierter. Also - ärgert Euch nicht weiter (bringt nichts) und freut Euch auf den nächsten Urlaub.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1141646500000

    schön der Reihe nach:

    Wohnsitz des Konsumenten - Deutschland

    Reisevertrag wurde im Internet abgeschlossen

    die Internet-Adresse sowie der Veranstalter - nicht Deutschland

    Dann kann man seine Ansprüche nur am Gerichtsstand des Veranstalters im Ausland einbringen (egal ob mit in- oder ausländischem Anwalt). Also Klage in beispielsweise Amsterdam.

    Auch gelten die Reisebestimmungen des jeweiligen Auslands, die nicht gleich jenen in Deutschland sein müssen. Allerdings gibt die EU Rahmenbedingungen vor, die in allen Mitgliedsstaaten gleich sein sollten - sollten, denn es gibt da kleine, aber feine Unterschiede.

    Und da könnte es sein, dass eine Reklamationspflicht vor Ort verlangt wird. Es könnte aber auch sein, dass diese Reklamationspflicht nur gültig ist, wenn man auch Abhilfe verlangt. Es könnte aber auch sein, dass andere Bestimmungen in dem jeweiligen Ausland vorgeschrieben sind.

    Gruß

    Peter

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