• webgambler
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    geschrieben 1504638629512 , zuletzt editiert von webgambler

    Hallo zusammen,

    ich habe zu diesem Thema schon ein paar Beiträge gefunden, allerdings bin ich mir nicht sicher ob die gut gemeinten Ratschläge rechtlich haltbar sind ....

    Töchterchen möchte im Mai 2018 heiraten und direkt im Anschluss in die Flitterwochen reisen.

    Buchen muß sie die Reise voraussichtlich in die DomRep natürlich schon bald.

    Sie wird wahrscheinlich den Nachnamen ihres zukünftigen Ehemannes annehmen, zur Änderung des Reisepasses nach der Trauung fehlt die Zeit, evt. ist es möglich die Pässe schon vorher zu beantragen und sich dann direkt nach der Trauung aushändigen zu lassen, viele Leute hier sagen aber dass sie noch mit dem alten Namen auf Reise gegangen sind, sicher aber mit ein paar Bauchschmerzen vor der Passkontrolle.

    Wie geht sie denn nun eigentlich richtig vor? Muss sie die Reise schon unter dem neuen Namen buchen?

    Danke schon jetzt für Eure Tipps!

    Gruß webgambler

    Gruß Jürgen --- Besser mit dem Fahrrad zum Strand als mit dem Mercedes zur Arbeit.
  • burton_
    Dabei seit: 1321747200000
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    geschrieben 1504639777652

    Wir sind auch unmittelbar nach der Hochzeit auf die Malediven gestartet. Die Reise wurde auf den "alten" Namen gebucht und lief mit dem alten Reisepass problemlos ab :-)

    Und nach dem Urlaub wurde dann in aller Ruhe ein neuer Pass beantragt. Man legt bei der Passkontrolle ja auch nicht die Heiratsurkunde vor ;-)

  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1504640077193

    ...und dann trennen sie sich doch noch, was, Gott bewahre, keiner hoffen mag! :weary:

    Frau doc und ich haben letztes Jahr recht kurzfristig eine Woche vor unserer längst gebuchten Reise geheiratet und sie ist ganz normal mit ihrem alten Paß geflogen und hat sich den neuen erst nach der Reise ausstellen lassen. Ganz ohne Bauchgrummeln oder schlechtem Gewissen, selbst ein Honeymoonupgrade haben wir dann vor Ort noch bekommen.

    War jetzt zwar keine Pauschalreise, aber ich sehe darin keinen Unterschied und sollte es wirklich um ein Honeymoonspecial gehen, welches über den Veranstalter gebucht werden muß, würde ich diesen kontaktieren.

    Vielleicht meldet sich auch noch der User Frankenstephan, der schafft aum Amt und kann das vielleicht aus der Sicht auch nochmal beleuchten :smiley:

  • Frankenstephan
    Dabei seit: 1119312000000
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    Verwarnt
    geschrieben 1504645369965 , zuletzt editiert von Frankenstephan

    Ich würde auf alten Namen buchen und mit alten Pass fliegen, wie burton_ schon schrieb. Sie kann ja kurz vor dem Urlaub mit Bestätigung vom Standesamt wegen Eheschließung beim Passamt neue Papiere beantragen und nach dem Urlaub entspannt die neuen Papiere abholen.

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
  • werder_hase
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    geschrieben 1504676427310

    Moin,

    ich hab das vor 17 Jahren tatsächlich so gemacht dass ich unter meinem neuen Namen in die Flitterwochen geflogen bin. Pass und Ausweis hab ich so 2 oder 3 Monate vorher beantragt. Schöner Nebeneffekt, man hat sein Hochzeitsdatum als Ausstellungsdatum in den Dokumenten stehen. Wir sind aber auch nicht direkt nach der Hochzeit geflogen sondern haben Freitags geheiratet und sind dann Dienstags geflogen. So hatte ich selbst schon Kreditkarte etc. auf dem neuen Namen. Die hab ich damals dann den Montag abgeholt. Wir waren jung und haben uns da keine Gedanken gemacht was schief gehen könnte, jetzt würde ich wahrscheinlich zu der Variante mit dem alten Namen fliegen tendieren, weil es ja immer an irgendwelchen Stellen haken könnte, nachdem sind die Papiere nicht da.

    Liebe Grüße

    Katja

  • tempelton01
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    geschrieben 1504700550807

    Also ich habe meinen neuen Pass vor der Hochzeit beantragt und der Standesbeamte hat ihn mir direkt nach der Trauung ausgehändigt, null problem, die Passnummer bekam ich sofort beim beantragen, so hatte ich alles was ich zum buchen brauchte.

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