Hallo zusammen,
ich habe zu diesem Thema schon ein paar Beiträge gefunden, allerdings bin ich mir nicht sicher ob die gut gemeinten Ratschläge rechtlich haltbar sind ....
Töchterchen möchte im Mai 2018 heiraten und direkt im Anschluss in die Flitterwochen reisen.
Buchen muß sie die Reise voraussichtlich in die DomRep natürlich schon bald.
Sie wird wahrscheinlich den Nachnamen ihres zukünftigen Ehemannes annehmen, zur Änderung des Reisepasses nach der Trauung fehlt die Zeit, evt. ist es möglich die Pässe schon vorher zu beantragen und sich dann direkt nach der Trauung aushändigen zu lassen, viele Leute hier sagen aber dass sie noch mit dem alten Namen auf Reise gegangen sind, sicher aber mit ein paar Bauchschmerzen vor der Passkontrolle.
Wie geht sie denn nun eigentlich richtig vor? Muss sie die Reise schon unter dem neuen Namen buchen?
Danke schon jetzt für Eure Tipps!
Gruß webgambler