Hallo Madax, willkommen im Forum von HolidayCheck!
Zunächst einmal musst du die Zuständigkeiten differenzieren.
JT teilt dir nicht aus schierer Boshaftigkeit mit, du könntest den Flug nicht wie gebucht antreten, sondern wurde er vermutlich einfach vom Leistungsträger (=Luftverkehrsunternehmen) gestrichen. Sowas kommt leider recht häufig vor, das liegt jedoch außerhalb der Sphäre des Veranstalters.
Falls die alternativen Angebote für dich keine Option sind (und du ferner deinerseits auch keine Alternativen vorschlagen kannst) musst du tatsächlich selbst stornieren.
JT erfüllt die vertraglichen Pflichten mit dem Angebot alternativer Flüge - das kannst du annehmen oder ablehnen (= den Reisevertrag kündigen).
Auf einen Anspruch auf Schadenersatz wirkt sich all dies erst einmal überhaupt nicht aus. Maßgeblich sind hier auch gewisse Zeitfenster, du informierst nicht darüber wie lange deine Reise in der Zukunft liegt?
Ein Schadenersatz (beispielsweise wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit) kommt nur in Betracht, wenn der Veranstalter sich der Vereitelung der Reise schuldig macht (soweit nicht erkennbar!) oder die Streichung des Fluges weniger als 14 Tage vor Antritt der Reise erfolgt (= Anspruch gegen die Airline gem. VO(EG)216/04).
Von einem "Zwang zur Stornierung" kann keine Rede sein, du kannst das Angebot ablehnen, was automatisch einer Kündigung des Reisevertrages entspricht. Deine Rechte auf Kompensation bleiben davon vollkommen unberührt, hierfür gelten wie gesagt andere Kriterien und nicht etwa die eigenmächtige Kündigung.
Falls du einen geeigneteren Flug findest würde ich dir empfehlen, diesen dem Veranstalter als Vorschlag zu unterbreiten.
Hierfür könnte rechtskonform eine Zuzahlung in Betracht kommen, auch eine kategorische Ablehnung mangels Verfügbarkeit für den Veranstalter wäre rechtens.
Leider wird vermutlich auch die Bevollmächtigung eines Anwalts wenig an der Situation ändern können - immer vorausgesetzt, dass der gegenständliche gebuchte Flug tatsächlich nicht mehr durchgeführt wird.
Mein Rat wäre so gut es geht persönlich zu verhandeln - rein rechtlich gibt es aus meiner Sicht und soweit von dir vorgetragen ohnehin keine verlässlichen Handhaben.
Der Umstand, dass der Reisepreis mit dem jetzt angebotenen Flug seinerzeit geringer gewesen wäre, wirkt sich leider nicht anspruchsberechtigend auf eine Minderung für dich aus (Thema tagesaktuelle Preise). Bei entsprechend diplomatischer Verhandlung kannst du aber evtl. auf der Basis der Kulanz etwas in der Richtung bewirken.