• Madax
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    geschrieben 1576869462846 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Hallo! Ich habe eine Pauschalreise bei JT Touristik über Check24 gebucht, jetzt hat mir JT gesagt, dass ich den gebuchten Flug nicht haben kann, nachdem ich die Anzahlung geleistet habe. Eine Umbuchung auf einen Flug 30 Stunden vorher (dann aber außerhalb der Ferien...)

    und einen circa 12h vorher mit einer weit höheren An- und Abreisezeit sowie kein Nachtflug haben Sie mir dann angeboten, aber ohne Preisminderung, obwohl das viel günstiger gewesen wäre, wenn ich das gebucht hätte.

    Jetzt sagen die, ich muss stornieren, sonst bekomme ich mein Geld nicht. Die ähnlichen Reisen sind während dem Theater natürlich teurer geworden, ob das Hotel noch zu buchen ist, weiß ich nicht.

    Da die mir jedoch die Reise nicht kündigen, frage ich nicht, warum ich das machen muss? Hat das was mit Angst vor Schadensersatz zu tun?

    Wäre es sinnvoll einen Rechtsanwalt einzuschalten oder soll ich einfach auf den Mehrkosten, die eine andere Reise mit sich bringt, sitzen bleiben und unter die Kategorie "Pech gehabt" ablegen?

    Hat hier jemand so etwas schon mal erlebt?

    Besten Dank für eine Einschätzung!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1576873542721 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Hallo Madax, willkommen im Forum von HolidayCheck!

    Zunächst einmal musst du die Zuständigkeiten differenzieren.

    JT teilt dir nicht aus schierer Boshaftigkeit mit, du könntest den Flug nicht wie gebucht antreten, sondern wurde er vermutlich einfach vom Leistungsträger (=Luftverkehrsunternehmen) gestrichen. Sowas kommt leider recht häufig vor, das liegt jedoch außerhalb der Sphäre des Veranstalters.

    Falls die alternativen Angebote für dich keine Option sind (und du ferner deinerseits auch keine Alternativen vorschlagen kannst) musst du tatsächlich selbst stornieren.

    JT erfüllt die vertraglichen Pflichten mit dem Angebot alternativer Flüge - das kannst du annehmen oder ablehnen (= den Reisevertrag kündigen).

    Auf einen Anspruch auf Schadenersatz wirkt sich all dies erst einmal überhaupt nicht aus. Maßgeblich sind hier auch gewisse Zeitfenster, du informierst nicht darüber wie lange deine Reise in der Zukunft liegt?

    Ein Schadenersatz (beispielsweise wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit) kommt nur in Betracht, wenn der Veranstalter sich der Vereitelung der Reise schuldig macht (soweit nicht erkennbar!) oder die Streichung des Fluges weniger als 14 Tage vor Antritt der Reise erfolgt (= Anspruch gegen die Airline gem. VO(EG)216/04).

    Von einem "Zwang zur Stornierung" kann keine Rede sein, du kannst das Angebot ablehnen, was automatisch einer Kündigung des Reisevertrages entspricht. Deine Rechte auf Kompensation bleiben davon vollkommen unberührt, hierfür gelten wie gesagt andere Kriterien und nicht etwa die eigenmächtige Kündigung.

    Falls du einen geeigneteren Flug findest würde ich dir empfehlen, diesen dem Veranstalter als Vorschlag zu unterbreiten.

    Hierfür könnte rechtskonform eine Zuzahlung in Betracht kommen, auch eine kategorische Ablehnung mangels Verfügbarkeit für den Veranstalter wäre rechtens.

    Leider wird vermutlich auch die Bevollmächtigung eines Anwalts wenig an der Situation ändern können - immer vorausgesetzt, dass der gegenständliche gebuchte Flug tatsächlich nicht mehr durchgeführt wird.

    Mein Rat wäre so gut es geht persönlich zu verhandeln - rein rechtlich gibt es aus meiner Sicht und soweit von dir vorgetragen ohnehin keine verlässlichen Handhaben.

    Der Umstand, dass der Reisepreis mit dem jetzt angebotenen Flug seinerzeit geringer gewesen wäre, wirkt sich leider nicht anspruchsberechtigend auf eine Minderung für dich aus (Thema tagesaktuelle Preise). Bei entsprechend diplomatischer Verhandlung kannst du aber evtl. auf der Basis der Kulanz etwas in der Richtung bewirken.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Madax
    Dabei seit: 1096675200000
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    geschrieben 1576999808867

    Vielen Dank für deine neutrale Meinung!

    Dennoch finde ich es ein Unding, Reisen anzubieten und erst nach Rechnungstellung mitzuteilen, dass es nicht klappt. Ich glaube wenn der Kunde stornieren würde weil es bei ihm doch nicht klappt, müsste dieser ne saftige Strafe zahlen....

    naja, mich lehrt es, dass ich erst Reisen auf den letzten Drücker bezahle, damit ich solche Dinge vermeiden kann...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1577004939385

    Madax, die von dir unterstellte Willkür gibt es nicht, es wird reiner Zufall gewesen sein, dass die Änderung nach deiner Bezahlung erfolgte - und nein, auch der Kunde zahlt keine "Strafe" sondern eine Kompensation.

    Du musst dich außerdem an die Zahlungstermine halten, sonst kann der Veranstalter seinerseits kündigen - und eben jene Kompensation von dir verlangen. Last not least würde "auf den letzten Drücker" auch nichts an dem Entschluss der Airline ändern, den bewussten Flug zu streichen.

    Wie gesagt - finde heraus, ob es passendere Flüge gibt und geh in die Verhandlung.

    Oder kündige und fordere dein Geld zurück ... großartig viele andere Optionen sehe ich nicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Bienekind
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    geschrieben 1577007316943

    Und hier hätte Madax wahrscheinlich schon eine Antwort auf seine Frage gefunden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1577008941791

    Wohl wahr ... vermutlich rauscht demnächst der Schließdienst an! :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1577010474397

    So ist es!

    LG

    Sokrates

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