• AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1268484346000

    Mir stellt sich die Frage, wann ein Reisender nach deutschem Recht zur Zahlung des vollen Reisepreises verpflichtet ist. Meine eigenen Recherche hat mich bereits auf das LG Heilbronn gebracht. Die RESTZAHLUNG darf demnach erst mit bzw. nach der Bekanntgabe der erreichten Mindestteilnehmerzahl und der damit de facto endgültigen Bestätigung der Reise fällig werden. Je nach Veranstalter wäre dies also meist 4 bis 2 Wochen vor Reisebeginn.Alles prima? Nein, ich will noch mehr!Wie steht es um die ANZAHLUNG? Kann diese bereits wie beim Hotelurlaub mit der Buchung fällig werden oder würde sich auch deren Ausgleich auf die finale Bestätigung kurz vor Reisebeginn verschieben?

  • bernardo2001
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    geschrieben 1268495798000

    Hallo,

    bei Pauschalreisen kenn ich das so, dass der Reiseveranstalter nach Herausgabe des Sicherungsscheines an den Kunden den Reisepreis kassieren darf, da das Geld ja abgesichert ist.

    Etwas anderes kann ich auch nicht dem § 651 a BGB und der entsprechenden EU-Verordnung entnehmen.

    Möglich ist, dass es sich bei dem hier geschilderten Fall nicht um eine Pauschalreise handelt, dann darf der Anbieter auf jeden Fall eine angemessene Anzahlung dem Kunden abverlangen, in der Regel 20 % des vereinbarten Reisepreises.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1268498369000

    Kriterium Pauschalreise ist gegeben. Dürfte aber aus meiner Sicht nicht erheblich sein, auch bei einer reinen Rundreisebuchung stellt sich ja die Anzahlungsfrage.

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