• r.B.!
    Dabei seit: 1595943344682
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    geschrieben 1600957225028

    Hallo liebe Community,

    ich habe eine relativ spezifische Frage und weiß nicht so recht wie ich an Information für diese komme. Vielleicht habt ihr ja Informationen die mir weiterhelfen können.

    Situation:

    Reise von X nach Y ist geplant mit einen kurzen Zwischenstopp in Land Z, wo die Transitzone nicht verlassen wird.

    Im Aufgabegepäck befindet sich eine Ware die in Land X und Y erlaubt ist, jedoch nicht in Land Z.

    Wir wird in solchen Situationen verfahren?

    • Wird beim Zwischenstopp unterschieden ob es sich um das selbe Flugzeug handelt oder das Flugzeug gewechselt werden muss?
    • Spielt es eine Rolle, wo das Flugzeug gemeldet ist z.B. Flugzeug des Landes Z?
    • Hat das Zwischenstopp Land die verantwortung das Gepäck noch mal neu zu durchsuchen bevor es sich auf dem Weg zum Reiseendziel macht?
    • Spielt der wiedererkennungswert der Ware eine große Rolle?

    In meinen speziellen Fall geht es um eine Reise von Deutschland nach Hurghada (Ägypten) mit einen Zwischenstopp in Istanbul (Türkei).

    Die Ware die ich gerne mitführen würde wäre eine e-Zigarette und etwas Zubehör für diese.

    Ist dies ein besonderer Fall da der wiedererkennungswert höher ist wie bei beispielsweise einem Medikament oder etwas anderes welches sich in der gleichen Sitation wiederfinden würde?

    Danke schon mal für euer Feedback!

    Lieben Gruß

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
    Beiträge: 6356
    geschrieben 1600963272829

    Das Problem ist eher, ob e-Zigaretten nicht grundsätzliche ins Handgepäck gehören und nicht in den Koffer (wg. Akku). So z.B. Lufthansa.

    Ich wußte nicht, dass e-Zigarette in der Türkei verboten sind.

    Was meinst du mit "Wiedererkennungswert"?

  • r.B.!
    Dabei seit: 1595943344682
    Beiträge: 18
    geschrieben 1600969641786 , zuletzt editiert von r.B.!

    E-Zigaretten gehören ins Handgepäck wegen den Batterien. Batterien dürfen unter keinen Umständen ins Aufgabegepäck!

    Wenn von e-Zigaretten geredet wird, wird gemeint dass diese mit Batterien bestückt sind, daher dürfen sie nicht ins Aufgabegepäck. Wenn es sich jedoch nur um einen Akkuträger ohne Batterien handelt, ist dies keine Gefahr mehr.

    Liquids müssen so oder so ins Aufgabegepäck. Kleine Mengen kann man auch ins Handgepäck nehmen, jedoch kann es dort auch zu einigen Problemen kommen (fehlende Aufkleber, zusätzliche Flüssigkeiten enthalten die nicht auf den Aufkleber stehen - die meisten Liquids werden nur als Aromen verkauft wo man noch Base hinzugefügt und nach bedarf Nikotin, welches nicht auf dem Produkt steht.)

    Mit "Wiedererkennungswert" meine ich, dass eine e-Zigarette vllt erkannt wird als solche, wenn der Koffer durchleuchtet wird.

    Wenn z.B. ein Medikament in einem Land verboten ist, so wird bei der Durchleuchtung des Koffers nur Tabletten erkannt, die nicht aussagen um welche Tabletten oder Medikamente es sich handelt und ob diese evtl nicht zugelassen sind.

    e-Zigaretten könnte man jedoch an der Form wiedererkennen und so schlussfolgern ob es sich um eine nicht zugelassene Ware handelt.

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1600970808729

    Und e-Zigaretten sind in der Türkei verboten?

    Eine kurze Recherche ergab, dass der Handel damit verboten ist, aber nicht der Besitz.

    Also: wo liegt das Problem?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1600970833299 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Der Gebrauch ist in der Türkei nicht verboten, nur die Herstellung, der Vertrieb und der Erwerb.

    Insofern dürfte es dem türkischen Zoll völlig wurscht sein, erst recht, wenn die Geräte nach Ägypten weiterreisen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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