• webgambler
    Dabei seit: 1122163200000
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    geschrieben 1344951953000

    Hallo zusammen,

    ich hoffe dass ich mit meiner Frage hier richtig bin.

    Meine Tochter hat beruflich eine Chance zur Veränderung bekommen und kann aus diesem Grunde ihre geplante Reise nach Ägypten nicht antreten.

    Wie sind Eure Erfahrungen? Sind Reisebüros in aller Regel so kulant und spielen mit wenn es darum geht eine Reise um 8 Wochen zu verschieben?

    Wäre nicht schlecht zu wissen bevor man das Reisebüro kontaktiert.

    Danke schon jetzt.

    Gruß Jürgen --- Besser mit dem Fahrrad zum Strand als mit dem Mercedes zur Arbeit.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1344952446000

    Ich denke, im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" hier bei HC bist Du mit Deiner Frage besser aufgehoben als hier im "Allgemeinen".

    Edit:

    Das hat weniger mit Kulanz des Reisebüros als mit der des betreffenden Reiseveranstalters zu tun!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • webgambler
    Dabei seit: 1122163200000
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    geschrieben 1344952684000

    Holginho:

    Ich denke, im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" hier bei HC bist Du mit Deiner Frage besser aufgehoben als hier im "Allgemeinen".

    O.K. Da habe ich mich nicht hingetraut weil mir klar ist dass es trotz vorhandener Versicherung keinen Anspruch auf Kostenerstattung gibt.  :D

    Trotzdem danke, ich versuchs mal dort.

    Gruß Jürgen --- Besser mit dem Fahrrad zum Strand als mit dem Mercedes zur Arbeit.
  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
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    geschrieben 1344953670000

    Ist es ganz sicher, dass der Antritt eines neuen Jobs und die damit verbundene Probezeit in den Bedingungen ausgeschlossen ist?

  • webgambler
    Dabei seit: 1122163200000
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    geschrieben 1344954150000

    abholl:

    Ist es ganz sicher, dass der Antritt eines neuen Jobs und die damit verbundene Probezeit in den Bedingungen ausgeschlossen ist?

    Hmm, da werden wir nun doch noch einmal genau nachschauen. Ich habe mich da  zugegebenermaßen auf mein Rechtsverständnis und die Meinung auch eines Kollegen verlassen.

    Die Reise wäre übrigens nicht in die Probezeit beim neuen AG sondern in die Restarbeitszeit beim Alten gefällen, und der ist nicht so begeistert von der Kündigung und deshalb auch nicht bereit unbezahlten Urlaub zu geben.

    Tut mir wirklich leid dass ich hier eigentlich falsch bin ...

    Danke für den Tipp!

    Gruß Jürgen --- Besser mit dem Fahrrad zum Strand als mit dem Mercedes zur Arbeit.
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1344954639000

    Jetzt bist Du richtig, habe den Thread verschoben ;)

  • papaya46
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    geschrieben 1344961207000

    Hallo,

    wann sollte es losgehen ? Viele RV bieten bis 30 Tage vor Reiseantritt eine Umbuchung gegen ein geringes Entgelt.

    mfG.

    ***suum cuique***
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1344961380000

    Dazu sollte man einfach nur die AGB des Reiseveranstalters lesen ;)

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • webgambler
    Dabei seit: 1122163200000
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    geschrieben 1344974845000

    papaya46:

    Hallo,

    wann sollte es losgehen ? Viele RV bieten bis 30 Tage vor Reiseantritt eine Umbuchung gegen ein geringes Entgelt.

    mfG.

    Hallo Papaya,

    Danke für den guten Tipp! Das mit den 30 Tagen kommt gerade noch so hin. Meine Tochter wird gleich morgen zum Reisebüro fahren um das zu prüfen.

     Ich melde mich auf jeden fall noch mal mit dem Ergebnis!

    Gruß Jürgen --- Besser mit dem Fahrrad zum Strand als mit dem Mercedes zur Arbeit.
  • Armin
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    geschrieben 1345016440000

    Hallo Webgambler,

    wichtig ist hier vor allem schnelles Handeln. Zunächst würde ich umgehend das mit der Kulanz über das RB versuchen..wobei ich die Chancen, natürlich abhängig vom gebuchten RV gering einschätze. Vor allem kleine bzw. X-Veranstalter haben meistens sehr restriktive Stornobedingungen, oft ist eine Umbuchung bei Flugreisen gar nicht bzw. nur über Storno möglich. Auf jeden Fall beginnt ab 30 Tage vor Reiseantritt die Stornostaffel. Diese beginnt je nach RV zwischen 10 und 70% in der Regel. Die Rücktrittsversicherung deckt in den allermeisten Fällen nur den Rücktritt wegen UNVERSCHULDETER und nicht erwartbarer Arbeitslosigkeit ab. Deshalb sofort AGB des RV nachschauen und nach vergeblichen Kulanzbegehren beim RB dann handeln. Vielleicht hast Du ja Glück und hast bei einem RV gebucht bei dem Du noch mit 10% davonkommst(z.B. GTI).

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