Hallo,
ich hatte das Glück beim PS-Sparen einen Reisegutschein zu gewinnen. Dieser musste in einem von der Sparkasse benannten Reisebüro eingelöst werden. Ich habe dort eine 3-wöchige Reise gebucht und direkt ein komplettes Versicherungspaket mit. Nach einer Woche im Zielgebiet habe ich mir mein Sprunggelenk gebrochen und mußte die Reise abbrechen. Die Krankenversicherung aus diesem Paket hat die Organisation und Kosten für den Rücktransport auch voll übernommen.
Nach der erfolgreichen Operation zu Hause habe ich dann noch den Schaden für die entgangenen 14 Tage für die Reiseabbruchversicherung eingereicht. Parallel hat sich ohne mein Wissen das Reisebüro an die Versicherung gewendet und dort mitgeteilt, dass mir ja keine Erstattung zusteht, weil ich diese Reise bei der Sparkasse gewonnen habe und mir somit kein persönlicher Schaden entstanden wäre. Somit bekam ich eine Absage der Versicherung. Ein Witz, denn der Schaden ist fast 3 Monate Krankheit, inkl. Lohnverlust, etc.
Die Versicherung wurde auch aus dem Reisegutschein bezahlt. Ist das Reisebüro nun haftbar zu machen, weil sie mir diese Versicherung verkauft haben und mich mit dem Wissen, gut versichert zu sein, in Urlaub haben fahren lassen? Lag hier ein Beratungsfehler vor? Aus den Versicherungsbedingungen geht diese Ausnahme bei Gewinn nicht hervor.
Ist es allgemein rechtens mir diese Absage zu geben, die Reise hatte ja einen Wert von 5000 €, der zwar nicht von mir persönlich bezahlt wurde, aber von PS Sparen an das Reisebüro gezahlt wurde. Steht der Sparkasse nun das Geld wenigstens zu?
Hätte gerne einen Rat, wie ich hier vorgehen kann, denn ich möchte die entgangenen 2 Wochen Urlaub gerne nachholen. Ich bin selbst gelernte Reiseverkehrskauffrau, aber weiß nun hier in meinem speziellen Fall auch nicht weiter.
Danke für viel Feedback, Rat & Tipps