• travel agent254
    Dabei seit: 1229472000000
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    geschrieben 1252510379000

    Hallo,

    ich hatte das Glück beim PS-Sparen einen Reisegutschein zu gewinnen. Dieser musste in einem von der Sparkasse benannten Reisebüro eingelöst werden. Ich habe dort eine 3-wöchige Reise gebucht und direkt ein komplettes Versicherungspaket mit. Nach einer Woche im Zielgebiet habe ich mir mein Sprunggelenk gebrochen und mußte die Reise abbrechen. Die Krankenversicherung aus diesem Paket hat die Organisation und Kosten für den Rücktransport auch voll übernommen.

    Nach der erfolgreichen Operation zu Hause habe ich dann noch den Schaden für die entgangenen 14 Tage für die Reiseabbruchversicherung eingereicht. Parallel hat sich ohne mein Wissen das Reisebüro an die Versicherung gewendet und dort mitgeteilt, dass mir ja keine Erstattung zusteht, weil ich diese Reise bei der Sparkasse gewonnen habe und mir somit kein persönlicher Schaden entstanden wäre. Somit bekam ich eine Absage der Versicherung. Ein Witz, denn der Schaden ist fast 3 Monate Krankheit, inkl. Lohnverlust, etc.

    Die Versicherung wurde auch aus dem Reisegutschein bezahlt. Ist das Reisebüro nun haftbar zu machen, weil sie mir diese Versicherung verkauft haben und mich mit dem Wissen, gut versichert zu sein, in Urlaub haben fahren lassen? Lag hier ein Beratungsfehler vor? Aus den Versicherungsbedingungen geht diese Ausnahme bei Gewinn nicht hervor.

    Ist es allgemein rechtens mir diese Absage zu geben, die Reise hatte ja einen Wert von 5000 €, der zwar nicht von mir persönlich bezahlt wurde, aber von PS Sparen an das Reisebüro gezahlt wurde. Steht der Sparkasse nun das Geld wenigstens zu?

    Hätte gerne einen Rat, wie ich hier vorgehen kann, denn ich möchte die entgangenen 2 Wochen Urlaub gerne nachholen. Ich bin selbst gelernte Reiseverkehrskauffrau, aber weiß nun hier in meinem speziellen Fall auch nicht weiter. 

    Danke für viel Feedback, Rat & Tipps

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1252515471000

    Für eine gelernte Reiseverkehrskauffrau eigentlich eine seltsame Frage.

    Zum rechtlichen Anspruch auf Erstattung für die entgangenen Urlaubstage solltest Du einen Anwalt fragen. Zum moralischen Anspruch möchte ich mich nicht äussern. Eine evtl. Ausschlussklausel für gewonnene Reisen kannst Du selbst den AGB der Versicherung entnehmen, die ja mal so

    "Ist das Reisebüro nun haftbar zu machen, weil sie mir diese Versicherung verkauft haben"

    oder so

    "Die Versicherung wurde auch aus dem Reisegutschein bezahlt.."

    zustande kam.

    Den Schaden für fast 3 Monate Krankheit und Lohnverlust kannst Du keinesfalls von der Reiseversicherung einfordern, dafür bist Du entweder bei Deinem Arbeitgeber versichert, oder musst wenn Selbstständig alleine dafür Sorge tragen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1252536197000

    Hallo,

    klare Antwort Ja und nein! Und zwar nach meiner Meinung wie folgt:

    Du hast einen Reisegutschein gehabt und diesen auch eingelöst. Damit hast Du Deine Reise und die Versicherung bezahlt. Für die Versicherung hast Du ja auch dann eine Auftragsbestätigung / Versicherungsbestätigung erhalten. Wie diese bezahlt wird, spielt dann absolut keine Rolle!

    Du hast mit dem Gutschein bezahlt, was von den Reisebüro ja auch ausdrücklich so bestätigt und akzeptiert wurde. (Wie Du ja selbst weißt hat da das Büro auch am meisten verdient, weil es am meisten Provison bekommt)

    Somit hat das Reisebüro hier eigentlich überhaupt nichts mehr zu melden, denn die Versicherung wurde ja bezahlt. Erst wen sie das bestreiten würden, könntest Du natürlich das büro direkt haftbar machen.

    Anders wäre es, wenn Du eine Versicherung zwar abgeschlossen hättest, diese aber nicht bezahlen würdest. Dann hätte das Büro recht, wenn es die Versicherung dazu veranlassen würde die Leistungen nicht zu erbringen.

    Mein Tipp: Anwalt und dann direkt an die Versicherung gehen, denn die müssen zahlen. Weiterhin, und hier sogar noch wichtiger, auch an das Reisebüro. Denn die haben Dich ja so gestellt, als hättest Du überhaupt nicht bezahlt. Hier kommen also auch noch zivilrechtliche Belange ins Spiel, denn Dir wurde die Zahlung via Gutschein ja bestätigt. Für eventuell anfallende Anwaltskosten wäre dann vermutlich das büro zuständig.

    Wobei ich mich Bernhard schon etwas anschließen muß. so kompliziert ist der Fall doch eigentlich nicht und sollte Dir als Fachkraft ja auch nicht wirklich Schwierigkeiten in der Beurteilung machen. Denn die Rechtslage ist nach meiner Meinung hier sehr eindeutig.

    Gruß

    Berthold

    p.s.: eine Info an PS Sparen wäre auch ganz gut, damit die auch erfahren mit was für Büros diese zusammenarbeiten. Dürfte aber vermutlich eines sein, das denen die höchsten Rabatte versprochen hat.... :question:

  • travel agent254
    Dabei seit: 1229472000000
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    geschrieben 1253750020000

    Vielen Dank für die Antworten. Zu meiner Verteidigung, ich arbeite schon länger nicht mehr am Counter. Ein ähnlicher Fall ist mir auch nicht bekannt, weil im Normalfall die Versicherung auch anstandslos bezahlt.

    Sicher mag es für den ein oder anderen moralisch bedenklich erscheinen die Reiseabbruchversicherung geltend zu machen, weil es ein Gewinn war. Vielmehr geht es mir hierbei darum, dass Leistungen verkauft werden, die nicht eingehalten werden und der genannte Ausschluß aus keinerlei Versicherungsbedingungen hervorgehen.

    Da müßte man schon Versicherungskaufmann sein, um zu wissen, dass eine Reiseabbruchversicherung eine Schadenversicherung ist, die wiederum Gewinne als nicht entstandenen Schaden begründet.

    Ich habe mittlerweile die Rechtsabteilung meiner Bank, bei der ich diesen Gutschein gewonnen habe, informiert und darum gebeten diese Sachlage für mich zu prüfen. 

    Danke!

  • Alexa33
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    geschrieben 1253801678000

    @travel agent sagte:

    Ein Witz, denn der Schaden ist fast 3 Monate Krankheit, inkl. Lohnverlust, etc.

     

    Meines Wissens ist eine Reiseabbruchversicherung nur dazu da, die Kosten zu tragen, die durch den Reiseabbruch, z.B. im Krankheitfall oder aufgrund anderer Notfälle, entstehen.

    D.h., erstens Erstattung des anteiligen Restbetrages der Reise (sprich z.B. bereits bezahlte und nicht mehr stornierbare Hotel- oder Flugkosten).

    Zweitens tragen gute Reiseabbruchversicherungen weitere entstehende Kosten, z.B. nötige Hotelübernachtungen vor der Rückreise im Reiseland. Da sind die Verträge und Konditionen aber sehr verschieden gestaltet.

    Die 3 Monate Krankheit und der Lohnverlust würde meiner Meinung nach nicht unter die Reiseabbruchversicherung fallen, denn die hättest Du ja auch gehabt, wenn Du Dir zuhause das Bein brichst.

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