• Papa-Tembo
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    geschrieben 1125325942000

    Reisemängel - soviel können Sie mindern

    Die Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung, von einer Zivilkammer des Landgericht Frankfurt entwickelt - ist eine gute Orientierungsghilfe, wenn es um die Frage der Reisepreisminderung bei Reisemängeln geht. Sie enthält allerdings nur Richtsätze und hat keine Gesetzeskraft.

      I UnterkunftMangelReisepreisminderung Anmerkung Abweichung von der gebuchten Unterkunft10- 15 Prozentje nach EntfernungAbweichende örtliche Lage (Strandentfernung) 5-15 Prozent Abweichende Art der Unterbringung im gebuchten Hotel (Hotel statt Bungalow, abweichendes Stockwerk) 5-10 Prozent Abweichende Art des Zimmers  Entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder Unbekannte zusammengelegt werden a) DZ statt EZ 20 Prozent  b) DreibettZ statt EZ 25 Prozent c) DreibettZ statt DZ 20-25 Prozent d) VierbettZ statt DZ 20-30 Prozent   Mangelhafte Ausstattung des Zimmers  a) zu kleine Fläche 5-10 Prozent b) fehlender Balkon 5-10 Prozentbei Zusage/je nach Jahreszeit c) fehlender Meerblick 5-10 Prozentbei Zusage d) fehlendes (eigenes) Bad/WC 15-25 Prozentbei Buchunge) fehlendes (eigenes) WC 15 Prozent f) fehlende (eigene) Dusche 10 Prozentbei Buchung g) fehlende Klimaanlage 10-20 Prozentbei Zusage/je nach Jahreszeit h) fehlendes Radio/TV 5 Prozentbei Zusage i) zu wenig Mobiliar5-15 Prozent k) Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.)10-50 Prozent l) Ungeziefer 10-50 Prozent    Ausfall von Versorgungseinrichtungena) Toilette 15 Prozent b) Bad/Warmwasserboiler 15 Prozent c) Stromausfall/Gasausfall10-20 Prozent d) Wasser 10 Prozent e) Klimaanlage10-20 Prozentje nach Jahreszeit f) Fahrstuhl 5-10 Prozentje nach Stockwerk    Service  a) vollkommener Ausfall 25 Prozent b) schlechte Reinigung 10-20 Prozent c) ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher) 5-10 Prozent    Beeinträchtigungen  a) Lärm am Tage 5-25 Prozent b) Lärm in der Nacht 10-40 Prozent c) Geruchsbelästigung5-15 Prozent Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen)20-40 Prozentje nach Art der Projektzusage (z.B. "Kururlaub")    II Verpflegung  MangelReisepreisminderung Anmerkung1. Vollkommener Ausfall 50 Prozent 2. Inhaltliche Mängel   a) eintöniger Speisenzettel 5 Prozent b) nicht genügend warme Speisen 10 Prozentc) Verdorbene (ungenießbare) Speisen 20-30 Prozent3. Service   a) Selbstbedienung (statt Kellner) 10-15 Prozent b) lange Wartezeiten 5-15 Prozent c) Essen in Schichten 10 Prozent d) Verschmutzte Tische 5-10 Prozent e) Verschmutztes Geschirr, Besteck 10-15 Prozent 4. Fehlende Klimaanlage im Speisesaal 5-10 Prozentbei Zusage   III. Sonstiges   MangelReisepreisminderung Anmerkung1. Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool 10-20 Prozentbei Zusage2. Fehlendes Hallenbad  bei Zusagea) bei vorhandenem Swimmingpool 10 Prozentsoweit nach Jahreszeit benutzbar b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool 20 Prozent 3. Fehlende Sauna 5 Prozentbei Zusage 4. Fehlender Tennisplatz 5-10 Prozentbei Zusage 5. Fehlendes Mini-Golf 3-5 Prozentbei Zusage 6. Fehlende Segelschule, Surfschule, Tauchschule5-10 Prozentbei Zusage 7. Fehlende Möglichkeit zum Reiten 5-10 Prozentbei Zusage8. Fehlende Kinderbetreuung 5-10 bei Zusage 9. Unmöglichkeit des Badens im Meer 10-20 Prozentje nach Prospektbeschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeit 10. Verschmutzter Strand 10-20 Prozent 11. Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme5-10 Prozentbei Zusage 12. Fehlende Snack- oder Strandbar 0-5 ProzentJe nach Ersatzmöglichkeit 13. Fehlender FKK-Strand 10-20 Prozentbei Zusage14. Fehlendes Restaurant oder Supermarkt  bei Zusage/je nach Ausweichmöglichkeit a) bei Hotelverpflegung 0-5 Prozent b) bei Selbstverpflegung 10-20 Prozent 15. Fehlende Vergnügungseinrichtungen (Disco, Nightclub, Kino, Animateure) 5-15 Prozentbei Zusage16. Fehlende Boutique oder Ladenstraße 0-5 Prozentje nach Ausweichmöglichkeit17. Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten20-30 Prozent des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs  18. Fehlende Reiseleitung   a) bloße Organisation 0-5 Prozent b) bei Besichtigungsreisen 10-20 Prozent c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung 20-30 Prozentbei Zusage 19. Zeitverlust durch notwendigen Umzug   a) im gleichen Hotel anteiliger Reisepreis für ½ Tag  b) in anderes Hotel 1 Tag anteiliger Reisepreis für 1 Tag     IV. Transport      1. Zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus 5 Prozent des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede Stunde Verzögerung  2. Ausstattungsmängel   a) Niedrigere Klasse 10-15 Prozent b) Erhebliche Abweichung vom normalen Standard 5-10 Prozent 3. Service   a) Verpflegung 5 Prozent b) Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.) 5 Prozent 4. Auswechslung des Transportmittels der auf die Verzögerung entfallende anteilige Reisepreis 5. Fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel Kosten des Ersatztransportmittels  Quelle: NJW 1985, 113 ff.; 1994, 1639 f.

       

     

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  • andreaH
    Dabei seit: 1114992000000
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    geschrieben 1125327762000

    Hallo,

    so jetzt muss ich mich doch mal zur Frankfurter Tabelle äußern.

    Da sie immer als Orientierungshilfe genannt wird, in Zeitschriften auftaucht usw.

    Ja sie wurde von einer Kammer "geschaffen" im Gericht in Frankfurt, es gibt aber keine bindende Wirkung der Gerichte bei ihren Entscheidungen. In der Praxis wird sie auch nicht wirklich zitiert, sondern eben Urteile von entsprechenden Fällen.

    Auch wenn Sie so oft zitiert wird vor allem in den Medien, bitte nicht dran festhalten oder drauf verlassen, es kann von Gericht zu Gericht stark abweichen und ist immer individuell zu sehen!!!

    ... immer auf der Suche nach dem Paradies!
  • mosaik
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    geschrieben 1125333721000

    und die vom Kemptener Reiserechtsexperten Dr. Führich auf der Basis dieser Frankfurter Tabelle erstellten "Kemptener Tabelle" zeigt ganz deutlich, was Andrea meint:

    Ein Gericht berurteilt Mangel X mit 0 Prozent Entschädigung.

    Ein anderes mit 100 Prozent...

    Was für Laien manchmal schwer verständlich ist: ein Kurzurteil: "...Das Gericht XY verurteilte den Reiseveranstalter Z zu XX Entschädigung für ..." hat nämlich meist eine Langausführung: fünf, 10 oder mehr DIN-A-4-Seiten; in denen werden die Gründe für diese Entscheidung angeführt. Und diese können in der Tat von Fall zu Fall ganz unterschiedlich sein.

    Gruß

    Peter

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