Hallo, ich habe da mal eine Frage.
Im September waren wir im Hotel Rixos Premium Bodrum für 14 Tage.
Das Hotel liegt an einem Hang, direkt am Berghang über bzw. hinter der Hauptstraße die hinter der Hotelanlage entlang führt fanden täglich massive Erdbauarbeiten statt. Durch die Hanglage wurde das Hotelgelände dadurch von ca. 7:30 bis 18:00 Uhr beschallt. Der Lärm entstand durch Presslufthämmer, Planierraupen usw..
Diese Mängel habe ich beim Reiseleiter angezeigt, die wurden mir auch in der Mängelanzeige bestätigt. Beim RV Öger habe ich eine Schadenersatzforderung aufgrund der Lärmbelästigung geltend gemacht. öger hat jetzt geantwortet, dass sie aufgrund der durch kommunalen Bauarbeiten verursachten Lärm keine Veranlassung haben irgend einen Schadenersatz zu leisten. Meine Auffassung ist jedoch, das der Veranstalter unabhängig vom Verursacher für Mängel geradestehen muss, siehe:
Hierzu regelt 651c Absatz 1 BGB:
“Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.”
Hat jemand schon Erfahrungen in so einer Sache gemacht? Ich möchte bevor ich Klage einreiche gerne Informationen sammeln und freue mich über zahlreiche qualifizierte Hinweise.
Vielen Dank.