• lueb44
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1290183186000

    Hallo, ich habe da mal eine Frage.

     

    Im September waren wir im Hotel Rixos Premium Bodrum für 14 Tage.

    Das Hotel liegt an einem Hang, direkt am Berghang über bzw. hinter der Hauptstraße die hinter der Hotelanlage entlang führt fanden täglich massive Erdbauarbeiten statt. Durch die Hanglage wurde das Hotelgelände dadurch von ca. 7:30 bis 18:00 Uhr beschallt. Der Lärm entstand durch Presslufthämmer, Planierraupen usw..

    Diese Mängel habe ich beim Reiseleiter angezeigt, die wurden mir auch in der Mängelanzeige bestätigt. Beim RV Öger habe ich eine Schadenersatzforderung aufgrund der Lärmbelästigung geltend gemacht. öger hat jetzt geantwortet, dass sie aufgrund der durch kommunalen Bauarbeiten verursachten Lärm keine Veranlassung haben irgend einen Schadenersatz zu leisten. Meine Auffassung ist jedoch, das der Veranstalter unabhängig vom Verursacher für Mängel geradestehen muss, siehe:

     

     Hierzu regelt 651c Absatz 1 BGB:

    “Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.”

     

    Hat jemand schon Erfahrungen in so einer Sache gemacht? Ich möchte bevor ich Klage einreiche gerne Informationen sammeln und freue mich über zahlreiche qualifizierte Hinweise.

     

    Vielen Dank.

  • meckerer
    Dabei seit: 1286841600000
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    geschrieben 1290185107000

    du kennst das bgb aber doch recht gut - ich wüsste jetzt so auf die schnelle nicht mal wo ich das finden würde.

     

    aber eigentlich wollte ich nur fragen, wo jetzt die baustelle genau war - in deiner beurteilung auf hc kommt das hotel doch recht gut weg - und die baustellen waren dort gegenüber dem hotel in den bergen.

     

     

    Meckern tue ich wenn es was zu meckern gibt!
  • lueb44
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1290190079000

    die Baustelle war gegenüber in den Bergen, durch die Steigung jodoch gefühlt sehr nah...

  • Seeker01
    Dabei seit: 1260748800000
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    geschrieben 1290190556000

    @lueb44

    Wenn du der Meinung bist, dass der Baulärm ein Mangel darstellt, dir das auch bescheinigt wurde,

    dann geh direkt zu einem RA und lass den das machen.

    Warum willst du dich mich Öger noch weiter rumärgern?

    Grüße: Pit

  • meckerer
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    geschrieben 1290242162000

    nun ja, durch die reiseleitung wurden die aufgeführten bauarbeiten und der lärm bestätigt, aber das ist kein einverständnis, dass dies ein mangel sein müsste. auf dem papier kann ich mich über den überfüllten strand beschweren und die reiseleitung unterschreibt mir den sachverhalt, dass der strand wirklich voll war. was der rv daraus macht bleibt offen.

     

    wenn ich die gute bewertung zum hotel lese, dann würde ich gerne mal wissen um welchen betrag es hier gehen würde? 60 oder 100 euro - und da wird noch zum anwalt geraten - keine wunder zahlen wir hier in d die höchsten rechtschutzkosten europas.

    Meckern tue ich wenn es was zu meckern gibt!
  • Seeker01
    Dabei seit: 1260748800000
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    geschrieben 1290248170000

    @meckerer

    mich würde jetzt interessieren, ob auch andere Reisende diesen Baulärm als Mangel empfunden haben?

    Habt ihr vielleicht Adressen ausgetauscht? Als Zeugen sind die ja dann gut zu gebrauchen.

    Es ist ja nun doch die Frage, ob dich der Baulärm als einziger genervt hat- also du da persönlich etwas "übersensibilisiert" bist- oder ob das von anderen Reisenden auch als Mangel empfunden wurde.

    Da dir dein Veranstalter quasi schon einen negativen Bescheid gegeben hast, bleibt dir ja nur noch der RA- wenn du was erreichen willst.

    Leider ist es auch immer häufiger so, dass bei RVs oftmals nur durch Beteiligung eines RA irgendetwas erreichbar ist.

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