Hallo,
also meiner Erfahrung nach scheitern die Schadenersatzforderungen auch oft am Durchsetzungswillen der Reisenden. Damit rechnen die Veranstalter auch.Es ist halt schon eine Entscheidung, vor allem ohne Rechtsschutzversicherung.
Ich selbst habe im Vorjahr in eigener Sache ( Rechtsanwalt in Öst) einen Prozeß gegen Meiers Weltreisen geführt und in voller Höhe gewonnen. Die Sache war so, dass im Katalog bei 7 Nächten ein besseres Zimmer und eine Gratismassage versprochen waren. Damit klar ein besseres Angebot als die preisgleiche Konkurrenz.Bei Übergabe der Reisedokumente steht dann drin, das ist jetzt nicht mehr so, Zimmer wie bezahlt usw. Ein Normaltourist geht hier sicher nicht das Prozeßkostenrisiko ein.Wir haben dann,4 Personen, den Aufpreis der sich aus dem Katalog ergeben hätte, in voller Höhe erstattet bekommen. Ca € 450,00 das zahlt sich doch dann aus.
Das Urteil ist rechtskräftig und kann,zumindest in Österreich, für alle weiteren Prozesse asl Grundsatzurteil herangezogen werden.
Ganz aktuell gibt es jetzt auch eine Gerichtsentscheidung zu einem Fall bezüglich eines Tauchurlaub, der den Urlaubszweck verfehlt hat (nämlich tauchen) Die Teilnehmer haben dort von € 12.000 tatsächlich ganze € 10,000 zurück erhalten!
Bei Fragen dazu könnt ihr mich gerne kontaktieren.
SteffiK schrieb:
>
> Hallo,
> nur so mal eine ganz allgemeine Frage: Wenn ich jetzt in Urlaub fliege und dort Mängel feststelle, muss ich dafür extra ein Formular ausfüllen ? Das muss doch dann der Reiseleiter unterschreiben, was tu ich, wenn er sich weigert?
> Also angenommen ich komm 30 min. nach Einlass in das Restaurant und es gibt kein Obst mehr, das wäre ja dann schon minderung, oder? Wie geh ich dann konkret vor?
> Hoffe ihr könnt mir helfen.
> Lg,
> Steffi