• Fachfrau
    Dabei seit: 1115424000000
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    geschrieben 1452431354000

    Hallo,

    wir mussten unsere Türkeireise umbuchen: anderer Termin, eine Person mehr, anderes Hotel. Reiserveranstalter: Oeger Tours, 8 Wochen vor Reisebeginn. Wir hatten uns ein anderes Angebot bei Holidaycheck rausgesucht und mit Gebühren fürs Umbuchen gerechnet. Das ging aber nicht so einfach, erst mussten wir über einen Tag auf ein Umbuchungsangebot warten und dann war der angebotene Preis 450,00 € teurer als das aktuelle Angebot bei HC. Man sagte uns, wir müssten den Preis bezahlen, den das neue Hotel zum Zeitpunkt des Buchen der ersten Reise gekostet hätte, also vor einem halben Jahr! Da war Stornieren und neu Buchen günstiger, haben wir auch gemacht, aber bei einem anderen Veranstalter, der günstiger war.

    Meine Frage: ist das bei allen Veranstaltern so? Dann ist doch das Umbuchungsangebot in den AGBs eine Farce.

    LG Karen

    Vilamendhoo Sept. 2019 Fihalhohi März 2020
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1452477480000

    Aha, und wäre die Reise seinerzeit preiswerter gewesen hätte man dir die Differenz erstattet? Sorry, aber die Argumentation ist etwas grotesk ...

    Näheres müsste sich jedoch aus den AGB zum Thema Umbuchung ergeben. Falls dort eine solche Handhabe verankert ist dann muss man sie hinnehmen oder Rechtsmittel dagegen einlegen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Fachfrau
    Dabei seit: 1115424000000
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    geschrieben 1452507614000

    In den AGBs steht nur, dass man bis 38 Tage vorher umbuchen kann, welcher Preis dort veranschlagt wird, steht dort nicht. Ich finde dies auch sehr merkwürdig. Dann könnte man uns ja jeden Preis vorsetzen, da dies natürlich nicht nach kontrollierbar ist. Falls nur Oeger Tours dies so handhabt, wäre dieser Veranstalter für uns erledigt.

    Vilamendhoo Sept. 2019 Fihalhohi März 2020
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1452509943000

    Bei den meisten Veranstaltern ist die Umbuchungsoption an einen mindestens gleichen Preis gebunden, das ist kein Alleinstellungsmerkmal von Öger.

    Übrigens kann ich keine rechtliche Relevanz in deiner Frage erkennen.

    Recht ist zunächst einmal, was in den AGB vereinbart wurde. Stimmt man bestimmten Passi nicht zu kann man sie angreifen. Mehrkosten kann man bestreiten und ggf. widerlegen, allerdings ist das auf Verbraucherebene ein ziemlich schwieriges Unterfangen.

    Ich bleibe dabei, dass die Argumentation eigenartig ist, falls sie so vorgetragen wurde ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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