Reisepreisminderung bzw. Kostenerstattung, wenn Fitnessraum entgegen Katalog Gebühr kostet?

  • Teleminchen
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    geschrieben 1208771658000

    Hallo.

    ich habe meinen Urlaub ja noch vor mir (in drei Wochen!), möchte aber im Vorfeld etwas klären. Im Katalog unseres Reiseveranstalters steht der Fitnessraum unter Sport ohne Gebühr. In der Beschreibung anderer Anbieter wird er für das gleiche Hotel als gebührenpflichtig ausgewiesen. Nun habe ich mir das Hotel auch zum Teil deshalb ausgesucht. Was ist denn, wenn ich nun vor Ort doch Gebühren bezahlen muss? Kann ich mir diese im Nachhinein vom Veranstalter erstatten lassen? Oder wie ist das normalerweise üblich?

    Wäre euch für Infos sehr dankbar!

    LG

    Teleminchen :frowning:

    Leben ist das, was passiert während du andere Pläne machst!
  • ladyna
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    geschrieben 1208772350000

    Guten Morgen,

    die Beschreibung Deines Veranstalters hat nix mit den Beschreibungen andere zu tun!Wenn bei Deine VA steht, dass es kostenlos ist bietet er es so an, ob die anderen VA dafür Gebühren nehmen oder nicht, hat nichts mit deiner Reise zu tun.

    Solltest Du vor Ort doch Gebühren zahlen müssen, kannst Du natürlich das Geld zurück fordern, da in Deiner Beschreibung stand, dass es kostenlos ist!

    Lg Ladyna

  • wukovits
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    geschrieben 1208790361000

    Hallo Teleminchen

    Wenn es tatsächlich dazu kommt laß Dir auf alle Fälle eine Rechnung geben und wende dich gleich an den Reiseleiter vor Ort.

    Gruß

    Karl

  • Erika1
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    geschrieben 1208816085000

    Die Leistungen der einzelnen Veranstalter im gleichen Hotel können unterschiedlich sein, dafür bieten die Veranstalter das gleiche Hotel zu unterschiedlichen Preisen an. Das kann - muss aber nicht - mit zusätzlichen Leistungen verbunden sein, wie eben die Nutzung dieses Fitness-Raumes.

    Nimm auf jeden Fall die Leistungsbeschreibung Deines Veranstalters mit, meist lassen sich eventuelle Differenzen bereits klären, indem man diese vorlegt (an der Stelle, die Geld haben will).

    Klappt das nicht, dann wäre der Reiseleiter Dein Ansprechpartner.

    Erzählt der Dir, es habe sich etwas geändert und er könne Dir nicht helfen, lass´ Dir das von ihm schriftlich bestätigen.

    Mit dieser Bestätigung des Reiseleiters und der Rechnung des Hotels kannst Du Dich an Deinen Reiseveranstalter wenden, der Dir dann das zu viel gezahlte Geld zurück erstattet.

    Aber wie bereits gesagt: an Deiner Stelle würde ich mich von den Leistungsbeschreibungen anderer Veranstalter nicht irritieren lassen, sondern davon ausgehen, genau das zu erhalten, was ich gebucht und bezahlt habe.

  • Teleminchen
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    geschrieben 1208818817000

    Hallo,

    vilen liebenDank. Nehme die Katalogseite aus dem TC-Katalog mit!

    Herzliche Grüße

    Teleminchen

    Leben ist das, was passiert während du andere Pläne machst!
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