Hier gibt es alles bzgl. Reiserecht, einschl. Interflug. Quelle: BamS v. 24.07.05
Reiserecht allgemein
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geschrieben 1122220180000
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geschrieben 1135180203000
Hallo,ich habe am11.12.05 online eine Reise gebucht und diese aus verschiedenen Gründen am 18.12.05 storniert.Ich soll nun 15% des Reisepreises als Stornogebühren bezahlen, allerdings wäre es uns unbelassen dem Veranstalter nachzuweisen das die Kosten eventuell geringer sind.Meine Frage ,wie kann man soetwas denn nachweisen?
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geschrieben 1135185694000
Das eine ist die rechtliche Seite - das andere die praktische Seite.
Beispielsweise mit einer Probebuchung - wenn es dann heißt, ausgebucht, dann wäre ein Nachweis erbracht.
Aber Achtung: Theoretisch können die "nachweislichen" Kosten des Veranstalters unter Umständen auch höher als 15 % sein!!!
Gruß
Peter