• claudia66
    Dabei seit: 1090540800000
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    geschrieben 1098022765000

    Hallo,

    wir haben nach unserem Urlaub im August eine Reklamtion an unseren Reiseveranstalter per  Einschreiben geschickt und anschließend eine Bestätigung über den Erhalt bekommen.

    Gibt es Fristen in denen der Veranstalter reagieren muß? Oder müssen wir nochmal nachfragen? 

    Müssen wir sonst irgendetwas beachten?

    Danke für eure Antworten

  • jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
    Beiträge: 2486
    geschrieben 1098031122000

    Einfach unter Angabe der Bestätigung nochmals nachfragen und eine schriftliche Rückbestätigung darüber (wenn möglich) verlangen!

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • Joe.L
    Dabei seit: 1090972800000
    Beiträge: 410
    geschrieben 1098032383000

    Hallo,

    wenn ihr die Bestätigung erhalten habt, habt ihr 2 Jahre Zeit rechtliche Schritte einzuleiten ...

    Das Leben zu kennen und es dann zu lieben ..... Das ist die Kunst!
  • Jule3
    Dabei seit: 1063324800000
    Beiträge: 18
    geschrieben 1098109803000

    Hallo Docker,

    weißt du, ob die 2 Jahre auch für den Reiseveranstalter gelten?

    Viele Grüße

    Daniela

  • Joe.L
    Dabei seit: 1090972800000
    Beiträge: 410
    geschrieben 1098117561000

    :frowning: Die Frage verstehe ich jetzt nicht ganz, ihr habt doch sicherlich eure Ansprüche auf Reisepreisminderung geltend gemacht (innerhalb der 4 Wochenfrist) und die Eingangsbestätigung erhalten.

    Selbst wenn der Reiseveranstalter nicht reagiert habt ihr 2 Jahre lang Zeit um zu Klagen ...

    Das Leben zu kennen und es dann zu lieben ..... Das ist die Kunst!
  • france02
    Dabei seit: 1095033600000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1099079810000

    wir haben wegen unmöglicher zustände in unserem urlaubshotel des letzten sommers eine reisepreisminderung gefordert, es lagen diverse mängel vor. nun hat der reiseveranstalter einen scheck geschickt, aber wir sind mit der höhe nicht einverstanden. weiß jemand wie wir nun weiter verfahren sollten???

    lg barbara
  • farein
    Dabei seit: 1094860800000
    Beiträge: 39
    geschrieben 1101253527000

    Die Frage ist doch einfach.

    Es wurde gefragt  ob es eine Frist gibt in der ein Reiseveranstalter reagieren muß.  Es war nicht nach der Verjahrungsfrist gefragt.

    Demnach war die Frage schon verständlich.

    Nun eine festgeschriebene Frist gibt es nicht. Kommt aber innerhalb von 4  Wochen nach der Eingangsbestätigung keine Antwort würde ich nachhacken. Nach Ablauf weiterer 2 Wochen würde ich einen Termin setzen und dann ggf einen Anwalt beauftragen.

    MFG

    Falko

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1101369803000

    Wenn ich zu dieser Diskussion mal was Praktisches einbringen dürfte...

    Es gibt keine gesetzlich vorgesehene Frist, in der ein Reiseveranstalter die Reklamation bearbeiten muss!

    Mit dem eingeschriebenen Brief vom Kunden innerhalb eines Monats nach Ende der Reise hat der Kunde seine Frist gewahrt und kann innerhalb von zwei Jahren seine Gewährleistungsansprüche reklamieren (Schadenersatzansprüche verjähren erst nach drei Jahren).

    Auch ein Anwalt wird dabei nicht sinnvoll sein, weil seine Tätigkeit zwar Geld kostet, aber er ebenso keinen Zwang auf die Erledigung ausüben kann. Erst wenn der Veranstalter sich geäußert hat, ist eine Beiziehung eines Rechtsanwalts manchmal sinnvoll.

    Gruß

    Peter

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