• corbeile
    Dabei seit: 1181001600000
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    geschrieben 1186682734000

    Hallo, :(

    ich habe für meinen Mann und ein befreundetes Ehepaar eine Indienreise gebucht. Rechnung, etc. laufen auf meinen Namen, die Anzahlung wurde von meinem Konto eingezogen. Der Sicherungsschein enthält keine Namen. "Sicherungsschein für Pauschalreisen gem. § 651k des BGB"

    Jetzt ist mein Mann an Krebs erkrankt, die Behandlung steht noch nicht fest, er kann aber keinesfalls reisen. Unsere Freunde wollen die Reise nicht allein antreten. Wie sieht es mit dem Rücktritt (?) aus? können wir alle vier die Reise aus diesem Grund stornieren (?) oder "müssen" die zwei doch alleine fahren? Die Reise sollte Anfang Oktober beginnen.

    Wäre schön, wenn mir dazu jemand was sagen könnte.

    Danke

  • Sentina
    Dabei seit: 1184284800000
    Beiträge: 463
    geschrieben 1186682976000

    Hallo. habt Ihr denn für alle 4 Personen eine Reiserücktrittsversicherung gemacht? Das geht nicht hervor in Deiner Anfrage! ( Sicherungsschein hat damit nix zu tun ) Gruss Sentina.

  • corbeile
    Dabei seit: 1181001600000
    Beiträge: 49
    geschrieben 1186683479000

    Hallo Sentina,

    ja wir haben für alle eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.

    Gruß Corbeile

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1186687569000

    Hallo corbeile,

    der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittskosten-Versicherung gilt für alle in einem Versicherungsschein versicherten Personen. Hier spielt eine Verwandschaft keine Rolle, Eure Freunde können somit auch stornieren.

    Wichtig ist, dass die Reise sofort storniert wird, nachdem der Versicherungsfall (=die Erkrankung Deines Mannes) eingetreten ist. Mit der Stornorechnung des Veranstalters und der Bescheinigung des Arztes solltest Du Dich dann umgehend mit dem Versicherer in Verbindung setzen.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1186735823000

    @Erika1 ... nicht ganz zutreffend: es können auch verschiedene Versicherungspolizzen sein (denke an die Möglichkeit einer Familienpolizze und Einzelpolizzen, zumindest über System nur getrennt buchbar).

    Es muss der Nachweis der Gemeinsamkeit erbracht werden: Buchung gemeinsam beim selben Reisebüro und Reiseveranstalter beispielsweise oder zumindest gleiches Reisedatum und Reise.

    Wobei ich der Meinung bin, dass nicht einmal das selben Reisebüro ausschlaggebend sein darf. Denn es kann ja sein, dass A bei B immer bucht und C bei D. Was mir soeben auch am Telefon die Europäische Reiseversicherung (Wien) bestätigt hat.

    Gruß

    Peter

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1186743423000

    Doch, mosaik,

    was ich schrieb, ist vollkommen zutreffend im Hinblick auf corbeiles Frage.

    corbeile schrieb, sie habe für vier Personen eine gemeinsame Reise gebucht und angezahlt.

    corbeile schrieb, sie habe für vier Personen für diese Reise eine RRV abgeschlossen.

    corbeile schrieb übrigens n i c h t, dass sie bei der Europäischen abgeschlossen hat.

  • farein
    Dabei seit: 1094860800000
    Beiträge: 39
    geschrieben 1186745770000

    ich würde die AGB's studieren und bei der Versicherung nachfragen. Denn alles andere hier grenzt eher an Spekulation

  • corbeile
    Dabei seit: 1181001600000
    Beiträge: 49
    geschrieben 1190391395000

    Hallo,

    wollte nur kurz mitteilen, dass die Reiseversicherung (Hanse-Merkur) die Stornogebühren für alle vier Reisenden innerhalb von drei Wochen kommentarlos übernommen hat. Es gab keinerlei Debatten etc. darüber, ob das befreundete Ehepaar allein fahren müsste/sollte, sondern nur die Frage, ob die Stornierung auch für sie gelten soll. Nachdem dies bejaht wurde, kam ein freundliches Schreiben mit der Ankündigung der Zahlung und das wars dann. Fand ich sehr angenehm in unserer jetzigen Situation!

    Nochmals vielen Dank an alle, die mir mit gutem Rat zur Seite standen.

    Corbeile

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