Nachstehend ein aktuelles Urteil:
>
Ärzte Zeitung, 26.10.2004
--------------------------------------------------------------------------------
Flugangst ist Grund für Reiserücktritt
KOBLENZ (dpa). Wer wegen plötzlich auftretender Flugangst seinen Flug nicht antritt, kann seine Reiserücktrittsversicherung für die Erstattung der Kosten in Anspruch nehmen.
Das Landgericht Koblenz sieht nach einem Urteil in Angstzuständen einen hinreichenden Grund für einen Reiserücktritt. Die Versicherung müsse in jedem Fall dann zahlen, wenn ein Arzt wegen der Flugangst von der Reise abgeraten habe.
Im konkreten Fall litt ein Passagier kurz vor dem Abflug plötzlich unter Schweißausbrüchen und heftigem Gliederzittern. Der Flughafenarzt riet daraufhin vom Antritt der Flugreise ab.
Die Versicherung weigerte sich allerdings, den Reisepreis zu erstatten. Das Gericht sah dagegen den Versicherungsfall als gegeben an.
Landgericht Koblenz, Aktenzeichen: 14 S 251/03
Ob die Versicherer jetzt wohl die Prämien drastisch erhöhen?
Grüsse,
Klaus