• elihajo
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    geschrieben 1289172929000

    Wir, Ehepaar, wollen gemeinsam mit einer Freundin verreisen. Wir werden allerdings beide von verschiedenen Orten zum Zielort fliegen, wir von Frankfurt aus, sie von Windhoek aus. Treffpunkt ist Bangkok, die anschließende Weiterreise wird komplett gemeinsam unternommen. Wir haben alle eine Ganzjahres-Reiserücktrittskosten versicherung abgeschlossen, allerdings bei verschiedenen Versicherungen. Falls wir aus triftigem Grund die Reise nicht antreten können, kann unsere Freundin die Reise auch nicht antreten, da sie darauf angewiesen ist, mit uns zu verreisen. Ist die Reise trotz unterschiedlicher Anreise trotzdem versichert?

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1289173892000

    Die getrennte Anreise sollte kein Problem sein. 

    Aus der Reisebestätigung muss auf jeden Fall genau hervorgehen, dass die Reisenden zusammengehören und nur gemeinsam (oder gar nicht) reisen können.

    Und da es so ein besonderer Fall ist, würde ich eine schriftliche Anfrage an beide Versicherungen stellen und mir bestätigen lassen, dass das von der Versicherung abgedeckt ist. Bevor die anschließend mit irgendwelchen Klauseln aus dem Kleingedruckten kommen ...

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1289217363000

    schwierig, schwierig.

    die rrv gilt auch nur für die leute, die die versicherung angebschlossen haben.

    will heißen:

    ihr beide seid bei versicherer a, eure mitreisende ist bei versicherer b.

    es tritt nun ein versicherungsfall ein: schwere krankheit der bei versicherer a versicherten person.

    keine rücktrittsmöglichkeit für die mitreisende.

    (für sie ist ja kein versicherungsfall eingetreten).

     

    wärt ihr alle auf einer police in einem vorgang versichert worden, wäre der rücktritt der mitreisenden kein problem.

     

    anders wäre es aber zum beispiel, wenn der tod eines verwandten ersten grades eintreten würde. aber auch nur in dem fall, wenn ihr und die mitreisende mit dieser person im ersten grad verwandt wärt.

    wenn ich euch richtig verstanden habe, handelt es sich aber um eine freundin.

    von daher sehr ich derzeit keinen fall, der eintreffen könnte, damit ihr beide die reise stornieren könntet, und der rrv bezahlen müßte.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
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