Hallo,
eine Frage zur rechtlichen Seite bei RRV's.
EIne RRV muss ja innerhalb von 14 Tagen nach Datum Reisebestätigung abgeschlossen werden; bei Buchungen ab 14 Tage vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich. ( Gibt bei diversen Versicherungen sicher auch andere Fristen).
Wenn ich jetzt z.B. 16 Tage vor Reiseantritt die Reisebestätigung bekomme (weil ich z.B. kurzfristig gebucht habe), und dann merke, dass ich z.B. krank werde oder sonst einen Grund habe die Reise nicht anzutreten und noch schnell diese Versicherung abschliesse....dann könnte ich doch die RRV in Anspruch nehmen wenn ich innerhalb der Frist die RRV abschliesse, oder? So hätte man doch gerade bei Lastminute / Kurzfristreisen eine Möglichkeit eine RRV zu umgehen und das Risiko eines Reiserücktritts zu minimieren...
Habe nicht vor das zu tun, ist mir aber nur aufgefallen. (bevor jetzt jemand aus der Versicherungsbranche aufschreit)
LG Dani