• serramanna
    Dabei seit: 1124755200000
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    geschrieben 1280822465000

    Ich habe eine Reise für 4 Personen gebucht im Wert von ca 5000€, Stornogebühren betragen 20%. Ich habe die Buchung durchgeführt und angezahlt auf meinen Namen für alle 4 Teilnehmer. Aus Krankheitgründen kann diese Reise nicht angetreten werden.  Ich habe eine Jahres- RV inkl Reiserücktritt, die anderen Teilnehmer nicht.

    Kann ich die vollen 1000€ Stornogebühren bei meiner RV geltend machen? Die Versicherungsbedingungen sagen dazu nichts, einen Tipp, dort anzurufen, brauche ich ebenfalls nicht, das mache ich, wenn ich hier nichts erfahre.

     

    Kann jemand hierzu eine faktenbasierte Aussage machen? Danke im Voraus.

    Gruß Serramanna

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  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1280824329000

    ...kommt auf Deine Versicherung drauf an. Bei meiner sind die Rücktrittskosten für Reisen bis zu 10.000 €uro für bis zu 5 mitreisende Personen abgesichert. Es muß kein familiärer Zuammenhang bestehen, lediglich die gemeinsame Buchung muß eben über meinen Namen laufen.

    Sollte es bei Dir also ähnlich in den AGB formuliert sein, dann werden Dir die Stornokosten komplett erstattet... ;)

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1280883329000

    Die Versicherung wird nur für jene Reisenden die Stornierungspauschale übernehmen, die auch versichert sind, ob mitreisender Freund oder daheimgeliebene Schwester ist erst einmal nicht relvant.

     

    Beispiel: Bei einer gemeinschaftlichen Reisebuchung von sechs Freunden zum Personenpreis von 500 € genügt es eben nicht, dass nur A sich bzw. seinen Reisepreis versichert. Der Reisepreis der gesamten Gruppe muss versichert sein. Sei es über eine höhere, dem Gruppenpreis angepasste, Prämie oder nach Personenzahl von curiosus angedeutet.

     

    Noch ein Hinweis: Mir sind schon Versicherungen untergekommen, die bei allzu vielen Reisenden die wechselseitige Versicherung ausschliessen. Wenn also 20 Freunde reisen möchten, wird die Stornierung eines Reisenden, nicht zum Versicherungsfall für alle Reisenden. Hier wird der Zweck der Reise eben nicht auf die individuelle Zusammensetzung der Gruppe abgestellt, wie bei einer Familienreise.

     

    Eine faktenbasierte Aussage kannst Du wirklich nur in Deinen AVG oder bei Deinem Versicherungsmakler resp. Deiner Versicherung finden. Deren Namen und Deinen Tarif hier zu veröffentlichen könnte auch helfen. (Sofern im Sinne der verbotenen Werbung und Rechtsberatung zulässig.)

  • serramanna
    Dabei seit: 1124755200000
    Beiträge: 869
    geschrieben 1280932132000

    Vielen Dank für diese Antworten. jetzt weiß ich, wie ich hier weiter recherchieren bzw. handeln kann :kuesse: .

    Gruß Serramanna 

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