• alf1988
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    geschrieben 1512923025274

    Hallo,

    ich habe einen speziellen Fall und bräuchte eure Meinung.

    Mein Opa hat kurz vor Antritt der Reise (ca. 14 Tage zuvor) eine Reiserücktrittsversicherung beim Reiseveranstalter abgeschlossen. Beitrag wurde von der HanseMerkur eingezogen.

    Dann ist doch tatsächlich der Fall eingetreten und mein Opa musste kurz vor Urlaubsbeginn ins Krankenhaus. Jetzt schreibt natürlich die Versicherung, dass der Abschluss nichtig ist, da die Frist nicht eingehalten wurde und die Prämie erstattet wird. Laut Versicherung hätte der Abschluss nur 30 Tage vor der Reise und spätestens 3 Tage nach Abschluss der Reise stattfinden müssen.

    Was mich ärgert ist, wenn nichts passiert wäre, hätten die den Beitrag einfach einbehalten.

    Kann man da noch etwas machen? Eventuell eine Idee? Ist natürlich alles sehr ärgerlich.

    vielen Dank für eure Rückmeldung und noch einen schönen 2ten Advent :wink:

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1512925435048 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    XxÜberflüssiges ZitatXXDer Beitrag steht ja direkt darüber,schreib dann einfach ein @alf----/ Ok?

    Genau. So steht es grundsätzlich bei jedem Versicherer in den Vertragsbedingungen. Einzige Ausnahme : Wenn der Buchungstermin näher als 30 Tage am Reisetermin liegt. Dann gilt eine Frist von max. 3 Tage nach Abschluss des Reisevertrages.

    Diese Klauseln hat auch jeder RV unabhängig von der Versicherung in seinem Katalog angedruckt

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
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