Hallo,
ich habe einen speziellen Fall und bräuchte eure Meinung.
Mein Opa hat kurz vor Antritt der Reise (ca. 14 Tage zuvor) eine Reiserücktrittsversicherung beim Reiseveranstalter abgeschlossen. Beitrag wurde von der HanseMerkur eingezogen.
Dann ist doch tatsächlich der Fall eingetreten und mein Opa musste kurz vor Urlaubsbeginn ins Krankenhaus. Jetzt schreibt natürlich die Versicherung, dass der Abschluss nichtig ist, da die Frist nicht eingehalten wurde und die Prämie erstattet wird. Laut Versicherung hätte der Abschluss nur 30 Tage vor der Reise und spätestens 3 Tage nach Abschluss der Reise stattfinden müssen.
Was mich ärgert ist, wenn nichts passiert wäre, hätten die den Beitrag einfach einbehalten.
Kann man da noch etwas machen? Eventuell eine Idee? Ist natürlich alles sehr ärgerlich.
vielen Dank für eure Rückmeldung und noch einen schönen 2ten Advent