• kiotari
    Dabei seit: 1117670400000
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    geschrieben 1287777235000

    Ein RV haftet nicht Fehler des Flughafen -Personals :

    www.ratschlag24.com/index.php/veranstalter-haftet-nicht-fr-fehler-des-flughafenpersonals_26920304/

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1287855973000

    Wahrlich richtig: Ein Reiseveranstalter haftet nicht ...

    ... aber eine Fluggesellschaft in einem ähnlichen Fall offenbar doch. Bei Flugverspätung aufgrund der EU-Verordnung 261/2004 sollte man darum genau

    schauen, wen man denn verklagt. ;)

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!