Ein RV haftet nicht Fehler des Flughafen -Personals :
www.ratschlag24.com/index.php/veranstalter-haftet-nicht-fr-fehler-des-flughafenpersonals_26920304/
LG
Ein RV haftet nicht Fehler des Flughafen -Personals :
www.ratschlag24.com/index.php/veranstalter-haftet-nicht-fr-fehler-des-flughafenpersonals_26920304/
LG
Wahrlich richtig: Ein Reiseveranstalter haftet nicht ...
... aber eine Fluggesellschaft in einem ähnlichen Fall offenbar doch. Bei Flugverspätung aufgrund der EU-Verordnung 261/2004 sollte man darum genau
schauen, wen man denn verklagt.
Gruß privacy
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!