Mein Veranstalter ging pleite, was ich erst ca 30 Stunden nach "Flugzeitabflug" erfuhr. Ich hatte also schon gepackt, war fertig zur Anreise, vertrödelte nun drei Urlaubstage mit warten aufs telefon ("Neue Flugzeit wegen Flugumbuchung").
Ich weiss, dass der sicherungsschein beinhaltet, dass ich den bezahlten Reisepreis u. evtl Rückreise- und Telefonkosten erhalten kann.
Bekommt man denn in diesem Fall keine Entschädigung, die man sonst zB bei Flugverschiebung/Verspätung erhält,obwohl hier "das Übel" viel grösser ist, wenn man garnicht fliegen kann und alles vorbereitet hat?! Und nun kann ich den Urlaub auch nicht verschieben, der Dienstplan in der Arbeit ist für Wochen vorher gemacht und sitze hier in der Kälte rum mit gepackten Koffern!!