• janixi
    Dabei seit: 1309737600000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1362296159000

    Hallo,

    ich habe gestern bei einen der vielen Reportagen, bei denen auch HolidayCheck dabei ist, gehört, dass Reiseveranstalter verpflichtet sind, das Geld zu erstatten, wenn man das gebuchte günstiger findet.

    Ist das wirklich so? Weil ich habe meine im Dezember gebuchte Reise deutlich günstiger gefunden. Es handelt sich hierbei nur um ein Hotel in kanada.

    Gruß,

    Jan

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1362299221000

    guten morgen janixi.

    herzlich willkommen im forum.

    der reisemarkt unterliegt demselben prinzip nach angebot und nachfrage, wie viele andere auch.

    ein veranstalter ist nicht verpflichtet, dir das günstigste angebot zu nennen. er täte aber gut daran, das zu tun, damit du nicht zu einem anderen verasntalter abwanderst.

    ein reisebüro ist meines wissens nach nur verpflichtet, dir den günstigsten preis zu nennen, wenn du explizit danach verlangst.

    allerdings lassen sich die preise aufgrund der unterschiedlichen leistungen (zum beispiel best price zimmer, mit und ohne transfer, etc.etc) sehr schwer vergleichen.

    das prinzip gilt auch nur für den moment der buchung. stichwort tagesaktuelle preise.

    es kann also gut sein, dass deine im dezember gebuchte reise nun günstiger ist. es hätte aber auch genauso gut sein können, dass sie teurer ist.

    kurzum: vergleiche das mal mit anderen produkten. wenn du vor weihnachten das pfund butter im angebot für 79 cent gekauft hast, kannst du die preisdifferenz nicht zurück verlangen, nur weil das stück butter nunmehr 1,19 eur kostet.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Dr.Weigert
    Dabei seit: 1359590400000
    Beiträge: 53
    gesperrt
    geschrieben 1362304144000

    @janix

    Also, du hast definitiv keinerlei Anspruch auf den Differenzbetrag"

    Wenn es in diesem Beitrag um eine gegebene "Tiefstpreisgarantie" ging, so wird bei diesen Angeboten immer dazu geschrieben, dass die vergleichbare Reise zum gleichen Zeitpunkt bei einem anderen Veranstalter günstiger gewesen sein muss - die Beweispflicht liegt bei der.

    Das ganze ist ein schöner Werbetrick, der aber im realen Leben keinerlei Rolle spielt. Abweichungen bei Pauschalreisen vom gleichen Veranstalter zum gleichen Zeitpunkt unterscheiden sich bei den einzelnen Reisevermittlern wie Holidaycheck, Ltu'r usw nur marginal. Wenn du also bei einer 2.000 € Reise dann 10 Minuten später bei einem anderen Vermittler nur 1998 € zahlen müsstest, dann hättest du Anspruch auf die 2 €. Ob sich das lohnt?

    Also, Im Dezember hat dir das Hotel in Kanada für den damaligen Preis getaugt ... lass es dabei und freu dich auf den Urlaub.

    @Lexi

    Ein Reisebüro ist in der Preisgestaltung und der Veranstalterwahl frei und kann von nichts und niemanden gezwungen werden, einen "tiefsten Preis" (was ist das für einer?) anzubieten. Der Kunde hat aber durchaus das Recht, sich bei verschiedenen Reisebüros Angebote einzuholen.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1362338927000

    hallo dr. weigert

    es ist schon klar, dass ein reisebüro nur die veranstalter anbieten kann, die er im portfolio hat.

    ich bezog mich mit meiner aussage auf das urteil :

    Amtsgericht München, Urteil vom 07.11.2007 - 233 C 28416/06

    es kann aber gut sein, dass das nicht mehr das aktuelleste ist, was derartige fälle betrifft, da es aus dem jahre 2006 stammt.

    daher schrieb ich "meines wissens nach".

    vielleicht kannst du ja aktuelleres beitragen. ;)

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • ericmu
    Dabei seit: 1186012800000
    Beiträge: 1326
    geschrieben 1362422178000

    HALLO,

    auch bei einer Reise liegt das normale Vertragrecht zu Grunde - Antrag und Annahme -

    damit ist der Vertrag geschlossen und kann nur in beidseitigem Einverständnis geändert werden.

    Der RV bietet eine Reise an, der Intressent nimmt sie an, der Vertrag kommt erst mit

    Annahme durch den RV zu stande.

    Nachträgliche Preisänderungen noch oben oder unten nur im  seltenen Ausnahmefall

    mit beidseitigem Einverständnis.

    Natürlich wird mit verschieden verlockenden Worten geworden, aber am Ende

    zählt nur der geschlossene Vertrag.

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