• murks86
    Dabei seit: 1386460800000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1430798107000

    Hallo zusammen,

    ich habe über lowcostholidays eine Pauschalreise nach Kos gebucht. Jetzt habe ich am Donnerstag eine E-Mail erhalten, in der mir mitgeteilt wird, dass das ursprünglich gebuchte Hotel aufgrund von "vertraglichen Veränderungen" die Buchung nicht mehr aufrecht erhalten kann. Stattdessen bietet man mir jetzt ein Hotel (derselben Kette) auf Kos mit formal gleicher Sternebewertung an. Wenn man allerdings auf holidaycheck (und auch anderen Portalen) nach dem neuen Hotel sucht, stellt man schnell fest, dass die Bewertungen von Urlauben bei jeweils über mehreren hundert Bewertungen deutlich schlechter abschneidet. Zu allem Überfluss kann man das besagte Hotel mit gleicher Verpflegung und gleichen Flügen bei der Konkurrenz für mehr als 100 Euro billiger buchen als mein ursprünglich gebuchtes Hotel. Welche Optionen habe ich?

    Kann ich nach einem anderen Hotel mit vergleichbaren Kundenbewertungen verlangen bzw. hat das Aussicht auf Erfolg?

    Habe ich Chancen, wenn das nicht funktioniert, einen Preisnachlass zu verlangen (immerhin  bekomme ich das neue Hotel bei Neubuchung billiger)?

    Und last but not least, wenn sie sich darauf nicht einlassen, kann ich die Buchung komplett stornieren und die komplette Anzahlung inkl. Kreditkartengebühren zurückfordern?

    Viele Grüße und vielen Dank,

    Moritz

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1430838757000

    Willkommen im Forum. :D

    Da der Veranstalter hinsichtlich des Hotels von "vertraglichen Veränderungen" schreibt, wäre es nett, wenn du deinen Beitrag in diesen diesen bereits bestehenden Thread kopieren könntest.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1430852264000

    Hi murks,

    mein Rat:

    Stornieren und ggf. neu buchen, alles Erlangte ist zu erstatten.

    Ganz gleich ob das Hotel einen Stern mehr hat und glänzende Urlauberrezensionen:

    Du muss es nicht nehmen und deine Kündigung auch nicht begründen.

    Aus rechtlicher Sicht ist für dich einzig relevant, dass eine ersatzweise Unterbringung nicht hingenommen werden muss und zur einseitigen Kündigung berechtigt sowie zum Anspruch auf Erstattung des Erlangten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1430873876000

    Sehe ich genau so wie VS, aber als alter Stinker wuerde ich lowcostholidays bitten mir doch mitzuteilen welche "Vertraglichen Veraenderungen" es gegeben hat und dies bitte auch dokumetarisch zu belegen. ;)

  • murks86
    Dabei seit: 1386460800000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1430880130000

    @Kourion: Habe den Beitrag dort hinkopiert...

    Den anderen beiden Usern möchte ich für ihr Feedback danken. Ich denke ich werde tatsächlich stornieren und den Rat von mkfpa befolgen...  ;)

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