• Günes1979
    Dabei seit: 1245715200000
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    geschrieben 1611506433909 , zuletzt editiert von Ahotep

    Guten Tag,

    angenommen man möchte auf die Kanaren und dort besteht eine Reisewarnung. Ich glaube zu wissen, dass man im Falle einer bestehenden RW des Auswertigen Amtes kostenlos stornieren kann. Wie lange im Voraus darf ich dies tun? Muss ich bis zum Abreisetag warten oder habe ich als Kunde doch ein wenig Zeit zum Planen? Es geht um einen Veranstalter, der auf seiner Seite überhaupt keinen! Hinweis auf eine mögliche Stornierung im Falle einer RW gibt aber sehr wohl sagt, dass für den Zielort derzeit eine RW besteht.

    Danke!

    VG

    Sandra

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1611507487191 , zuletzt editiert von Ahotep

    Hallo Sandra

    Du möchtest also während der Reisewarnung buchen und wegen der Reisewarnung dann später stornieren? Wir haben übrigens einen riesigen Sammelthread rund um die Rechte wärend der Pandemie. Hänge Dich da doch einfach an, danke. Hier bitte klicken klick

  • Günes1979
    Dabei seit: 1245715200000
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    geschrieben 1611595245587

    Hallo Ahotep, ich habe im anderen forum geantwortet :-)

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