• duschdass
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    geschrieben 1089324384000

    Hallo.

    Mein Mann und ich waren Anfang des Jahres

    in Fuerteventura - Hotel Ambar Beach 4* -. Reiseveranstalter war die

    besagte Firma 12Fly.

    Da wir mit der Verpflegung im Hotel alles

    Andere als zufrieden waren, haben wir uns bei der dortigen Reiseleitung

    beschwert. Diese nahm uns überhaupt nicht erst!!! Im Gegenteil, sie kam

    ziemlich "zickig" rüber: "Es sei ja gar nicht so schlecht, ihr schmecke

    es!"

    Da wurden der vergorene Spargelsalat, das halbrohe

    Fleisch oder die Spatzen, welche auf dem Essen (Salat) herumliefen,

    nicht berücksichtigt. Das Essen war größtenteils wirklich

    ungenießbar!!! Wir wissen ja, was wir vor uns hatten. Vorallen, da ich

    selbst aus der Gastronomie komme, weiß ich, was "gute Qualität" ist.

    In

    den Hotelbewertungen (Fuerteventura --> Playa de Esquinzo -->

    Ambar Beach) kann man ja nachlesen, wie viele Gäste unserer Meinung

    waren.

    Auf alle Fälle haben wir dann zu Hause eine schriftliche

    Beschwerde bei 12Fly eingereicht. Vorige Woche!!! kam dann ein

    Rückschreiben: "... alles wurde von unserer dortigen Reiseleitung

    überprüft und sie konnte nichts dergleichen finden, zum Beispiel werden

    die Spatzen verscheucht ...". Unsere Meinung wurde EINFACH NICHT

    ERNSTGENOMMEN!!! Da bekomm ich so einen Hals ... grrr.

    Als Trost

    wurden wir mit einen Reisegutschein im Wert von 50 € abgespeist.

    Super!!! Den können sie gern behalten, wir fliegen sowieso nicht mehr

    mit 12Fly!!! Für wen halten die sich eigentlich!!! Das kann doch nicht

    normal sein!

    Uns ging es dabei wirklich nicht ums Geld! Nun

    haben wir vor, ein weiteres Schreiben zu verfassen. Es kann nicht sein,

    dass die uns nicht ernst nehmen - wir lügen doch nicht!!! Das war das

    erste Hotel, wo uns sowas passiert ist, sogar in den 3* Hotels haben

    wir 1000mal besser gegessen.

    Hat jemand von Euch schon

    ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie sollen wir weiter verfahren? Wir

    möchten das nicht auf uns sitzen lassen! Gerichtlich wollen wir nicht

    vorgehen, da wir dann mehr hineinstecken würden, als herauszuholen.

    Lieben Dank

    duschdass

  • cv
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    geschrieben 1089369246000

    Hallo!

    Also, ich muß dich direkt enttäuschen: ich habe keine Erfahrung, die dir weiterhelfen könnte.

    Ich denke ehrlich gesagt auch nicht, das du mehr Erfolg haben wirst, als die 50,-. Deine Beschwerde ist subjektiv. Schlechtes Essen kann man nicht fotographieren. Und egal wieviele Leute bei Holidaycheck schreiben, dass sie das Essen nicht gut fanden, es bleibt weiterhin SUBJEKTIV.

    Und da ihr noch nicht mal ne Bestätigung der Reiseleitung habt (was soll die auch schreiben? "Stimmt, das Essen hier ist scheisse??"), sehe ich keine große Chance, mehr rauszuholen.

    Trotzdem viel Glück...

    Christine

  • cv
    Dabei seit: 1086739200000
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    geschrieben 1089369246000

    Hallo!

    Also, ich muß dich direkt enttäuschen: ich habe keine Erfahrung, die dir weiterhelfen könnte.

    Ich denke ehrlich gesagt auch nicht, das du mehr Erfolg haben wirst, als die 50,-. Deine Beschwerde ist subjektiv. Schlechtes Essen kann man nicht fotographieren. Und egal wieviele Leute bei Holidaycheck schreiben, dass sie das Essen nicht gut fanden, es bleibt weiterhin SUBJEKTIV.

    Und da ihr noch nicht mal ne Bestätigung der Reiseleitung habt (was soll die auch schreiben? "Stimmt, das Essen hier ist scheisse??"), sehe ich keine große Chance, mehr rauszuholen.

    Trotzdem viel Glück...

    Christine

  • Gismo
    Dabei seit: 1089849600000
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    geschrieben 1089917863000

    Du musst dich laut BGB §651a ff nicht mit einem Gutschein zur Abgeltung der Mängel zufriedengeben.

    Meine Eltern waren vor einer Woche auf Kreta. Bei Temperaturen zwischen 35 und 40°C gab es zwar Klimaanlagen, jedoch waren sie nicht in Betrieb.

    Ich habe gestern einen Brief aufgesetzt. p.P. fordern sie jetzt 20% des Reisepreises.

  • Gismo
    Dabei seit: 1089849600000
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    geschrieben 1089917863000

    Du musst dich laut BGB §651a ff nicht mit einem Gutschein zur Abgeltung der Mängel zufriedengeben.

    Meine Eltern waren vor einer Woche auf Kreta. Bei Temperaturen zwischen 35 und 40°C gab es zwar Klimaanlagen, jedoch waren sie nicht in Betrieb.

    Ich habe gestern einen Brief aufgesetzt. p.P. fordern sie jetzt 20% des Reisepreises.

  • jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
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    geschrieben 1093550097000

    @duschdass

    tja, diese mängel sind wie gesagt subjektiv. in so einem fall lohnt es sich fotos zu machen (von den spatzen) = beweissicherung, sowie adressen von anderen geschädigten auszutauschen = damit man beweisen kann, dass auch andere gäste das essen mangelhaft fanden.

     die "frankfurter tabelle" sieht eine minderung von 20-30% (für ungenießbare speisen) vor. leider ist diese keine rechtsverpflichtung und wird immer weniger verwendet! Trotzdem würde ich beim nächsten schreiben an 1-2-fly mich darauf beziehen und um eine barauszahlung bitten!

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
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    geschrieben 1093550097000

    @duschdass

    tja, diese mängel sind wie gesagt subjektiv. in so einem fall lohnt es sich fotos zu machen (von den spatzen) = beweissicherung, sowie adressen von anderen geschädigten auszutauschen = damit man beweisen kann, dass auch andere gäste das essen mangelhaft fanden.

     die "frankfurter tabelle" sieht eine minderung von 20-30% (für ungenießbare speisen) vor. leider ist diese keine rechtsverpflichtung und wird immer weniger verwendet! Trotzdem würde ich beim nächsten schreiben an 1-2-fly mich darauf beziehen und um eine barauszahlung bitten!

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