• Hexe57
    Dabei seit: 1172275200000
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    geschrieben 1183242529000

    waren April/Mai in Mexiko :5Tage Rundreise 9Tage Badeurlaub für3376.-€ haben nun Strand??nur Sandsäcke, siehe Hotelbewertungen reklamiert bei Neckermann haben nun gerade mal 125.-€ bekommen nochmals reklamiert mit der Auskunft es stehe uns nicht mehr zu.Frankfurter Tabelle sagt 10-20% interessiert wohl nicht .Unsere Frage hat jemand auch Erfahrung damit und was habt Ihr unternommen?

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1183245472000

    Die Entschädigung klingt korrekt, die 10-20% beziehen sich auf den mangelhaften Reiseteil und nicht auf den Gesamtpreis...Flug und Rundreise waren ja OK und haben nix mit dem Strand zu tun....also gibt es dafür auch nix zurück...

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • JulieL.
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    Zielexperte/in für: Zillertal und Tirol Tirol Florida Dubai
    geschrieben 1183318784000

    Das ist nicht richtig, auch wenn Thorben-Hendrik dies nicht hören will, der Prozentsatz wird auf den gesamten Preis angerechnet: Frankfurter Tabelle

    Alledings bitte beachte: Man kann nicht einfach sagen, mir steht so und soviel zu, denn dies ist nur eine Empfehlung, aber keine verbindliche Auskunft, die Richter sind nicht an die Tabelle gefunden, es ist lediglich eine Empfehlung, welche Minderungen für welche Mängel gelten können.

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1183320092000

    Zitat der Seite:

    Bei zusammengesetzten Reisen, von denen mindestens ein Reiseteil getrennt gebucht werden kann, ist die Minderung in der Regel aus dem Preis für den Reiseteil zu berechnen, auf den die Mängel entfallen.

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1183324859000

    Die Information ist ein wenig dürftig: haben nun Strand?nur Sandsäcke...

    Bestand der Strand aus Sandsäcke?

    Hat man dort Sandsäcke hingelegt?

    Wie lautete die Beschreibung im Katalog?

    War baden problemlos möglich?

    Gab es Liegeflächen?

    Erst wenn diese und mögliche andere Informationen bekannt wären, könnte man darüber diskutieren, ob

    a) die Frankfurter Tabelle

    aa) zur Anwendung kommen könnte

    ab) sie lediglich als Richtlinie für Richter herhält

    b) davon losgelöst ein

    bb) Reisemangel

    bc) schwerer Reisemangel vorliegt oder nicht

    In der neuen Rechtssprechung werden Reiseleistungen nicht unbedingt mehr getrennt betrachtet. Da ja eine Reise ein Werkvertrag ist, also nur die komplette Erfüllung das Werk vollendet, kann man einzelne Teile davon nicht getrennt betrachten (Hin- und Rückflug beispielsweise).

    Somit könnte durchaus ein höherer Satz als Entschädigung angesetzt werden. Oder aber gar nichts, weil eingangs gestellte Fragen ein ganz anderes Bild ergäben...

    meint

    Peter

  • carstenW.
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    geschrieben 1183328345000

    Rechtschutzversichert? Vieleicht mal den Anwalt fragen

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