Leider erst jetzt gelesen; aber vielleicht hilft es doch noch:
Wenn das Urlaubende im Laufe 08.09.2009 war, beginnt in diesem Fall die einmonatige Ausschlussfrist ab dem 08.09.2009 um 00:00 Uhr. Die Ausschlussfrist endet dann am 08.10.2009 um 24:00 Uhr.
Wenn das Fristende auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fällt, verlängert sich die Ausschlussfrist bis zum nächsten regulären Arbeitstag.
Bei E-Mail oder Fax sollte man aber darauf achten, dass an dem Tag, an dem die Ausschlussfrist endet, die E-Mail oder das Fax zu den üblichen Geschäftszeiten beim Reiseveranstalter eingeht.
Sinnvoller ist es jedoch ein Einschreiben mit Rückschein für den Nachweis der fristgerechten Zustellung.
Eine schriftliche Form der Reklamation ist nicht zwingend erforderlich – jedoch aus Beweisgründen und aus praktischen Gründen sehr sinnvoll. Wenn ein Schriftstück aufgesetzt wurde, sollten alle betroffenen volljährigen Reisemitgliedre jene Reklamation unterschreiben.