• Marion1804
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    geschrieben 1186668852000

    Hallo,

    hätte da mal eine Frage , ich hoffe das ich in dieser rubrik richtig bin.

    Meine Mutter sollte am 12.8. nach Punta Cana fliegen und hat aufgrund einer Krankheit die nur stationär behnadelt werden kann nun ihre Reise stonieren müssen.

    In wieweit kommt die Reiserücktrittversicherung auf?

    Attest vom Arzt alles vorhanden.

    Wird ihr was abgezogen vom reisepreis?

    Vielen Dank im vorraus für euere Antworten

    Lg

    Marion

    Es gibt keine uninteressanten Frauen, nur unaufmerksame Maenner!
  • reisenele
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    geschrieben 1186670930000

    Hallo, bei der Elvia ist es so das man 100% von den Stornokosten zurück bekommt da sie ja in stationärer Behandlung ist. Gute Besserung an deine Mama. Liebe Grüße

  • noki
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    geschrieben 1186671863000

    Auch schließe mich den Genesungswünschen an!

    Aber lass doch Deine Anfrage mal in das Forum "Reiserecht" verschieben, denn ich könnte mir vorstellen, dass Du dort kompetentere Auskunft findest.

    Gruß Dieter (noki)

    Beitrag wurde verschoben ! LG Sandra

    Gar furchtbar ist des Wortes Macht, wenn man es nutzt zu unbedacht!
  • Straelen
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    geschrieben 1186685516000

    Hallo

    Wir haben im Juli auch eine Reise stornieren müssen- wegen einen Bandscheibenvorfall.Im Jan.war war der B-sch-vorfall diagnostiziert worden,und im Feb. haben wir die Reise gebucht.Aus dem ja schon vor Buchung bekannten B.sch-vorfalls haben wir leider nichts zurückbekommen!!!Wenn es ein plötzlicher Unfall oder Krankheit ist ohne bekannte Vorgeschichte,denke ich das du die Stornokosten erstattet bekommst.Das Reisebüro war sehr kulant,und hat uns angeboten die Reise max. bis zu den Herbstferien zu verschieben vorrausgesetzt,wir hätten eine Reise beim gleichen Veranstalter gebucht,die ein paar Euro teurer gewesen wäre. Hoffe,ich konnte dir ein wenig weiterhelfen

    Gruß

    Andy

  • Erika1
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    geschrieben 1186687064000

    Hallo Marion,

    es gibt Vertragsmodelle sowohl mit als auch ohne Selbstbeteiligung.

    Du müsstest in den Bedingungen des Versicherers nachlesen, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart ist.

    Bei einer Vereinbarung ohne Selbstbeteiligung zahlt die Versicherung die dem Reiseveranstalter vertraglich geschuldeten Stornokosten.

    Bei einer Vereinbarung mit Selbstbeteiligung wird diese in Abzug gebracht.

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