• Seyla
    Dabei seit: 1180310400000
    Beiträge: 18
    geschrieben 1218891430000

    Hallo, ich habe schon viel gelesen hier über Flugzeitenänderungen, aber nichts passenes für mich gefunden. Vielleicht kann ja jemand helfen.

    Ich buchte am 03.08.08 eine Pauschalreise im Internet bei ITT Touristik für meine Tochter. Am 06.08.2008 23.10 Uhr sollte es losgehen in die Türkei. Rückflug war geplant am 13.08.08, 19.20 Uhr. Als wir die Unterlagen am Flughafen abholten wurde uns mitgeteilt, dass der Abflug sich auf 1.15 Uhr verschoben hat, also am nächsten Tag.

    Der Rückflug änderte sich noch viel viel extremer. Meine Tochter bekam am 12.08. 20.45 Uhr zufällig bescheid, dass sie 21.30 Uhr vom Hotel abgeholt wird und 2.10 Uhr abfliegen wird. Also ganze 18 Stunden früher. Somit fehlt ihr ein ganzer Urlaubstag.

    Ich habe von ITT schon eine Ablehnung bekommen, aber ist das wirklich einfach so hinzunehmen? Kann mir jemand vielleicht helfen? Ich würde mich sehr freuen.

    Liebe Grüsse Conny

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1218891970000

    Hallo,

    kurz und knapp:

    Für den Hinflug nein, für den Rückflug ja.

    Ansonsten kannst Du Dir die nötigen Infos bezüglich einer möglichen Abwicklung aus dem Thread zu Flugzeitenänderungen, Verspätung etc. herausziehen.

    Gruß

    Berthold

  • Alma
    Dabei seit: 1108771200000
    Beiträge: 868
    geschrieben 1218899542000

    Hallo!

    Uns ist´s ähnlich ergangen.Allerdings nur beim Hinflug.Der hat sich nämlich um knapp 15 Stunden verschoben. Verschob sich von 5 auf 20 Uhr!

    Anbieter hat einen Verrechnungsscheck geschickt.Ging auf Toleranz.Haben wir wahrscheinlich Glück gehabt.

    Das wünsche ich Euch auch.

    LG

    Mary

    :p :shock1:

  • KriKra
    Dabei seit: 1211241600000
    Beiträge: 158
    geschrieben 1218905762000

    Ich denke dass du da kaum etwas tun kannst, da sie immernoch am selben Tag geflogen ist.

    Allerdings hätte man ihr da schon etwas früher bescheid geben müssen.

    "Der Verstand ist wie eine Fahrkarte: Sie hat nur dann einen Sinn, wenn sie benutzt wird." Ernst R. Hauschka
  • Seyla
    Dabei seit: 1180310400000
    Beiträge: 18
    geschrieben 1218975821000

    Vielen Dank euch dreien,

    @ Berthold

    dieser Thread ist so umfangreich :disappointed: , ich lese und lese und lese und finde doch nicht das Passende, kannst du, falls du genau weißt wo es steht, vielleicht es mir mal mailen

    *****************

    :kuesse: :kuesse:

    Conny

    Anm. d. Admins: Mail-Adresse lt. Forenregeln entfernt !

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1218983534000

    Hallo,

    also konkret sieht es so aus, daß bei einer Pauschalreise der Flug am gleichen Tag, als ausgeschrieben erfolgen muß. Somit ist der Rückflug außer Frage, da hier ja keine festen, sondern vorläufige Flugzeiten gebucht werden. Der Rückflug erfolgte am angegebenen Tag.

    Beim Hinflug kann das aber anders aussehen. Denn der tatsächliche Abflug war ja erst am nächsten Tag. Hier hängt es aber auch davon ab, ob der Flug schon planmäßig erst um 1.15 Uhr abgehoben ist, oder ob einfach soviel Verspätung vor Ort war. Faktisch wären das zwar nur etwas über zwei Stunden, ich denke aber trotzdem, daß hier ein Anspruch bestehen könnte. Denn wie gesagt, wurde der eigentlich geschlossenen Reisevertrag nicht erfüllt.

    Hier solltest Du aber vielleicht einfach mal Kontakt mit unserem Reiserechtsexperten aufnehmen.

    Der Anspruch wäre im Maximalfall ein Tag im Hotel. Nur Hotelpreis (ohne Flug) für eine Woche geteilt durch sieben. Das aber nur dann, wenn die Argumentation mit dem geänderten Flugtag greift.

    Gruß

    Berthold

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