• Latini
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    geschrieben 1151521443000

    :disappointed:Brauche dringend Rat, wir sind Frühbucher und haben Pauschalreise Hannover-Antalya vor Monaten gebucht, extra ab Hannover um mit Hapag Lloyd zu besseren Flugzeiten zu fliegen, hin 4.05h, zurück um 20.40h ab Antalya. Jetzt hat mich der Schlag getroffen, die Fluggesellschaft wurde geändert in eine türkische Airline und die Flugzeiten haben sich total verschoben: 9.30h ab HAJ, zurück um 6.00h !!! ab Antalya. Da wir Hotel in Manavgat gebucht haben, bedeutet das Abholung gegen 1.30 h nachts. Rückflug wurde somit um mehr als 14 Stunden vorverlegt.

    Natürlich steht in den Reisebedingungen die übliche Absicherung der Reiseveranstalten von wegen Änderungen möglich - alles o.k. aber mehr als 14 Std.??? Meiner Meinung nach ist das unzumutbar zumal wir mit 3 Kids unterwegs sein werden, das Jüngste 3 Jahre alt. Kann ich irgendwas noch machen? Wir fliegen am 9.7..

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1151524842000

    Nein- ABSOLUT KEINE CHANCE - Nada, niente, null - >>>>Suchfunktion

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • emdebo
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    geschrieben 1151525861000

    Wenn man die 14-Tage-Frist ( von heute ?? bis zum 09.07.06 )

    zugrunde legt, kann dies als Stornierung des ursprünglichen

    Fluges angesehen werden.

    Flug gestrichen

    Ist aber Interpretationssache und dies durchzusetzen

    mehr Aufwand als zu den geänderten Zeiten zu fliegen.

    Wie auch immer, schönen Urlaub noch.

  • Thorben-Hendrik
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    geschrieben 1151531167000

    Quatsch alle Flugzeiten und Gesellschaften sind unverbindlich, steht auf jeder Reiseanmeldung, Dein Beispiel passt überhaupt nicht!

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
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    geschrieben 1151535509000

    "Wat de Buer nich kennt, dat ät hei nich"

    Ist halt Deine Meinung, deswegen gibt es dennoch ein

    OLG-Urteil. Außer der Änderung mit dem Abflughafen

    ist die Begründung eben der gestrichene Flug,

    unabhängig von reiner Flugbuchung oder Veranstalterreisen.

    Zitat: "Ändert also der Veranstalter An- oder Abreise, gilt hier gleiches Recht wie bei der Verlegung des Fluges durch das Luftfahrtunternehmen. Die Fluggesellschaft musste der Familie also die geforderte Summe bezahlen."

  • Erika1
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    geschrieben 1151539059000

    Nun ja, Latini, auf dem Hinflug müßt Ihr mit Euren drei Kindern zwei Stunden vorher am Flughafen sein. Das wäre bei der ursprünglichen Abflugzeit um 2 Uhr nachts gewesen. Hinzuzurechnen ist noch Eure Anfahrtszeit zum Flughafen Hannover.

    Will heißen: die Kinder sind nachts unterwegs.

    Jetzt habt Ihr eine - angenommene - Abholzeit für den Rückflug um 1.30 h nachts. Bedeutet ebenfalls, daß die Kinder nachts unterwegs sind.

    Wenn die ursprüngliche Rückflugzeit von 20.40 h geblieben wäre, wärt Ihr nach Mitternacht in Hannover gelandet, müßtet auf Eure Koffer warten und dann noch nach Hause fahren. Was bedeutet: Eure Kinder sind nachts unterwegs.

    Nimm´s mir nicht übel, aber es sieht ganz so aus, als würdest Du hier eine Unzumutbarkeit für Deine Kinder vorschieben, weil Dir selbst die Flugzeiten nicht gefallen. Die Kinder sind so oder so nachts unterwegs.

    Ich finde, über den Hinflug um 9.30 h kannst Du Dich nicht beschweren, der ist immer noch früh genug... wenn man bedenkt, daß Ihr um 7.30 h am Flughafen sein müßt. Wann steht Ihr auf?

    edit:

    fast hätte ich das wegen der Rechnerei vergessen:

    nein, ich glaube nicht, daß Du da was machen kannst. Aber Dein Reisebüro/Deine Hotline könntest Du befragen. Und außerdem - wie Thorben schon sagte - die Suchfunktion benutzen. Die Änderungen der Flugzeiten sind Dauerthema.

  • mosaik
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    geschrieben 1151570480000

    Ansprüche aufgrund der Fluggastverordnung weil Flug "gestrichen" --> möglich! Man muss sich hier jeden Fall einzeln anschauen. Das zitierte Urteil bezog sich auf einen "veränderten" Rückflug.

    VA haben Vorbehalte in ihren AGB's zwecks Veränderung der Flugzeiten und -linien.

    --> möglich, man müsste genau den Katalog und die AGB's kennen, ob das rechtswirksam zulässig vereinbart wurde oder nicht.

    Verschiebung von 14 Stunden, "ungebührliche" Schmälerung der Nachtruhe

    --> mögliche Reisemängel, aber die Richter urteilen sehr sehr unterschiedlich

    Frühes Aufstehen im kühleren Norden hätte man hingenommen, frühes Aufstehen im heißen Süden nicht... ich darf Euch aus eigener Erfahrung sagen, dass das wesentlich angenehmer für unsere Kinder war: wir sind etwa fünfmal in der Türkei gewesen und jedes Mal zwischen 12 und 02 Uhr nachts abgeholt worden. Da war es relativ angenehm kühl (net wirklich, aber besser als tagsüber) und die Kinder (wir haben alle Alterstadien bei Reisen mit ihnen gehabt) haben das wesentlich ruhiger hingenommen als tagsüber in der Hitze.

    Gruß

    Peter

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