Da ich nicht weiß, ob es sich "nur" um einen Linienflug handelt oder eine Pauschalreise gibt es folgende Situationen:
a)"Nur"Linienflug: Ob etwas gewartet wird oder nicht,kann ihnen wurschtegal sein für Mehrkosten und Ersatzfluge ist die Airline verantworlich (wenn das Ticket schon ausgestellt und bezahlt ist); Sie können sogar Regreßansprüche stellen, wenn Sie umständlicher zurückfliegen müssen und dadurch z.B. zu spät zurückkehren. Ausnahme:
Sie haben ein offenes Ticket (open return)
Pauschalreise: Sinngemäß das gleiche ! Aber diesmal ist es der Reiseveranstalter, welcher das Problem hat und nicht Sie.
Dusty schrieb:
> Hallo!
> Wir haben im Oktober 2003 für Mai 2004 eine "nicht ganz billige" Reise gebucht... Jetzt kam vor ein paar Tagen per Email vom Reusebüro:
>
> "ich teile Ihnen mit, daß die Air France Ihren Rückflug am xx.06.2004 komplett storniert hat. Die Paris-Maschine der Air Seychelles wird in dieser Woche gewartet und ist daher aus dem Flugverkehr genommen worden.
> Alternativ habe ich Ihnen nun den Rückflug über Zürich in die Buchung eingefügt - hier erhöht sich der Reisepreis um 100 EUR pro Person."
>
> Müssen wir das "hinnehmen"??
>
> Danke!!