• webgambler
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    geschrieben 1474277651000

    Hallo zusammen,

    nehmen wir einmal an ich bekomme von meiner Airline 3 Tage vor dem geplanten Rückflug beispielsweise nach Münster die Info dass ich anstatt dessen nach Köln geflogen werde, und nehmen wir einmal an dass ich mich dagegen wehre und einen späteren Flug nach Münster zurück nehme weil dort mein Auto steht ...

    Habe ich überhaupt Regressansprüche oder habe ich sie verspielt durch meinen späteren Rückflug?

    Mir könnten ja zusätzliche Kosten für Hotel ect. entstanden sein.

    Danke schon jetzt für Eure Info's.

    Gruß Jürgen --- Besser mit dem Fahrrad zum Strand als mit dem Mercedes zur Arbeit.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1474312293000

    Dem Grunde nach solltest du bei einer so kurzfristigen Stornierung einen Anspruch auf Kompensation im Rahmen der VO(EG)261/04 geltend machen können.

    Diesem steht die eigenmächtige Buchung eines Tickets zum Zielflughafen nicht entgegen.

    Edit:

    Mit der Kompensation sind dann jedoch alle Ansprüche abgegolten.

    Für Kosten (beispielsweise Erstattung des neuen Tickets, evtl. Hotelgebühren) kann das Luftverkehrsunternehmen selbstverständlich nicht mehr in Anspruch genommen werden.

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  • webgambler
    Dabei seit: 1122163200000
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    geschrieben 1474371558000

    Hallo vonschmeling,

    Vielen Dank! Das bringt mich weiter!

    Gruß Jürgen --- Besser mit dem Fahrrad zum Strand als mit dem Mercedes zur Arbeit.
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  • vonschmeling
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    geschrieben 1474404435000

    Du meinst also, man sollte am besten gar nichts voraussetzen?

    Der webgambler schrieb storniert. a-z vorausgesetzt besteht dann ein Anspruch, fraglich ist jedoch dessen Höhe. Dabei kommt es tatsächlich darauf an, ob sich die Ankunftszeit in Münster um mehr als 2h verschiebt durch das Ersatzangebot.

    Es ist auch zu bedenken, dass eine Kompensation evtl. streitig gefordert werden muss.

    Sahara Air bedient FMO nicht ... ;)

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1474413296000

    Sicher eine berechtigte Frage, vermutlich auch noch XQ.

    Ich habe ganz nonchalant vorausgesetzt, dass diese Überlegung vor der Fragestellung angestellt wurde, da sie explizit lautete: Verwirke ich meinen Anspruch nach einem stornierten Flug mit der eigenmächtigen Buchung eines Ersatzfluges?

    Die Anwort darauf ist "Nein".

    Logische Voraussetzung: Es besteht dem Grunde nach ein Anspruch, welcher verwirkt werden könnte.

    Dass ein bisschen Präzision nicht schaden kann, haben wir schon oft genug erfahren.

    Daher bedanke ich mich für deine Frage.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1474672428000

    @webgambler

    Der Rahmen der Änderung deines Operatings ist maßgeblich für einen Anspruch.

    Dank des Inputs von mk116 möchte ich hier spezifizieren:

    Wurde der Flug hinsichtlich der relevanten Daten beibehalten und endet lediglich in CGN anstatt in FMO?

    In diesem Fall kommt kannst du erst dann einen Anspruch gegen das Luftverkehrsunternehmen geltend machen, wenn du dein Ziel tatsächlich >3h später erreichst.

    Wird jedoch dein ursprünglich gebuchter Flug mit vorgreifender Erklärung durch einen alternativen ersetzt, ist das als gleichsam als Stornierung zu betrachten und ist dein Anspruch nicht etwa abhängig von einem persönlichen Erscheinen zum Einsteigen / dessen unmittelbarer Verweigerung.

    Dessen ungeachtet bitte ich dich zu bedenken, dass Recht haben und Recht bekommen nicht unbedingt identisch ist. Möglicherweise musst du deinen Anspruch streitig durchsetzen und erhebliche Zeit- und Geldvorleistungen hinnehmen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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