Hallo zusammen,
ich habe einen Reisevertrag aufgrund §651 j gekündigt, und mein RV hat zunächst auf 60% Stornogebühren bestanden, hat nun heute aber geschrieben, dass ich kostenlos stornieren kann (sonst wäre ich am Montag zum Anwalt gegangen, der Termin war schon vereinbart). Allerdings soll ich den Sicherungsschein zurückschicken, damit sie die Zahlung anweisen können. Mir kommt das ziemlich spanisch vor, denn was hat der Sicherungsschein, der mich gegen Insolvenz des RV absichert, mit der Stornierung zu tun? Im Internet habe ich auch nichts gefunden, dass man den Schein bei einer Stornierung zurückgeben muss. Kann mir dazu jemand was sagen? Ich dachte auch daran, die Verbraucherzentrale und die Versicherung, die den Schein herausgegeben hat, zu fragen...
Danke.