Hallo,
könnt ihr mir eine rechtliche Einschätzung zu folgendem Sachverhalt geben? :
Ein Paar bucht eine Pauschalreise nach Menorca, Flug ist mit Tuifly direkt STR-Menorca-STR (Rückflug 21 Uhr) angekündigt und steht auch auf allen Dokumenten.
Nun bekommt das Paar 2 Tage vor Rückreise die Nachricht, dass der Rückflug überbucht wurde und sie daher umgebucht wurden auf einen Flug Menorca-Mallorca-Basel mit Air Berlin am selben Abend. Dort sollten sie mitten in der Nacht bei Ankunft mit dem Mietwagen nach Stuttgart fahren. Da das Paar keinen Führerschein und auch kein Interesse daran hat, Nachts eine lange unbekannte Strecke zu fahren, bucht der Veranstalter nach mehrmaliger Aufforderung eine Übernachtung und Bahntickets für den nächsten Tag. Auf andere Alternativen (Flug über Barcelone nach STR etc.) lässt sich der Veranstalter nicht ein.
Welche Rechte haben die Passagiere nun?
-Kommt in diesem Fall eine Entschädigung für die Flugüberbuchung lt. EU-Verordnung in Betracht?
- Welche Entschädigung für die um ein Tag verspätete Ankunft in Stuttgart mit dem gesamten Stress wäre beim Veranstalter realisitischerweise zu verlangen?
Dabei geht es nicht darum jetzt möglichst viel "rauszuschlagen", sondern dem Veranstalter einfach mal zu zeigen, dass man es sich nicht unbedingt gefallen lässt, Cahrterflüge einfach zu überbuchen und die Gäste dann ohne Entschuldigung einer eintägigen Odyssee auszusetzen..
Danke für die Hilfe!