Tja, liebe Christine, gleiches Recht für alle: wenn ein Kunde nur dann kostenfrei von einem Vertrag zurücktreten kann, wenn dies vorher vereinbart war, dann gilt natürlich Gleiches auch für den Anbieter einer Leistung.
Das heißt, hat sich die Vermieterin in ihren AGB in keiner (gesetzlich zulässigen!) Klausel die Möglichkeit offen gelassen, innerhalb X Tage den Vertrag anzunehmen oder abzulehnen bzw. noch aufzulösen, muss sie ihn erfüllen.
Jetzt sage ich mal etwas sehr Gewagtes und - liebe Anwälte belehrt mich eines Besseren... - Faxschriftstücke, auch unterschrieben, werden vor Gericht nicht als Beweise anerkannt... aber VORSICHT VORSICHT VORSICHT - es könnte sich natürlich auch in dieser Anschauung bei Gerichten etwas geändert haben...!!!!!
Und natürlich auch hier wieder: würde es für den Vermieter gelten, gilt es auch für den Kunden! Also, alle, die per Mail oder Fax buchen könnten ihre - eigene - Unterschrift anfechten und Reiseverträge im nachhinein für ungültig erklären...
Gruß
Peter