• GabiN
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 143
    geschrieben 1120594446000

    Hallo ! mich würde generell mal interssieren wie das läuft wenn man eine Vers abgeschlossen hat. Es ist ja wahrscheinlich ähnlich wie bei einer "normalen" vers. das die net zahlen wollen. Also wie schaut das zb aus ! Wenn man zu viert fliegt ( 2 Kinder) welche person sollte dann am besten ein Attest vorlegen ? und welche Krankheit zieht da am besten ! Und ist es dann wirklich so das es die Kohle für ALLE Reisenden zurück gibt ? wie läuft das denn generell ?? Was forschen die beim Arzt nach ? und WANN bekommt man das Geld dann wieder! Wäre nett wenn mich jemand aufklärt!! LG Gabi

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1120598942000

    Ganz so funktioniert das nicht, Gabi.

    Die versicherten Personen sind zunächst die Reisenden selbst.

    Weiterhin sind versichert Ehepartner, Kinder, Eltern, Groß- und Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, Schwager, Schwägerin und Geschwister sowie der/die Lebenspartner der versicherten Personen oder einer der mitreisenden versicherten Personen.

    Der Versicherungsschutz greift also recht weit.

    Der Versicherungsfall tritt ein z.B. bei

    Tod

    schwerer Unfallverletzung, schwerer Erkrankung,

    Imfunverträglichkeit, Schwangerschaft

    erheblichem Schaden durch Feuer, Elementar oder Straftat eines Dritten

    unerwartete betriebsdingte Kündigung

    Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit.

    Selbst wenn Du mit Deiner Familie im Urlaub bist und den oben genannten Familienangehörigen etwas zustößt, zahlt die Versicherung.

    Ein Arzt würde eine Erkrankung testieren, die Polizei den Einbruchdiebstahl, ein Versicherungsfall ist einfach nachzuweisen.

    Die RRV muß unmittelbar bei oder nach Abschluß der Buchung abgeschlossen werden.

    In den Bedingungen der Reiseveranstalter oder Fremdenverkehrsämter sind die Staffeln der Rücktrittskosten nachzulesen. Das geht bis 100 % am letzten Tag vor der Abreise. Das sind dann die Kosten, die von der RRV übernommen werden.

    Es gibt RRV mit sog. Feriengarantie (Reiseabbruchversicherung), die im Versicherungsfall zahlt: bei Abbruch der Reise in der ersten Urlaubshälfte kann die gleiche Reise noch einmal wiederholt werden.Bei Abbruch in der zweiten Hälfte werden zahlt die RRV den Ersatz für nicht in Anspruch genommene Reiseleistung.

    Und außerdem (man denke an den Tsunami): wenn der Urlauber nicht planmäßig die Heimreise antreten kann, werden Verlängerungskosten z.B. bis € 5.000 bezahlt.

    Deine Verpflichtung ist es, sofort nach Eintritt oder Bekanntwerden des Versicherungsfalles zu stornieren und die RRV zu informieren.

    Wenn Du dieser Verpflichtung nachkommst (im versicherungsdeutsch: Obliegenheit!!!), wird sich kein Versicherer sträuben, zu bezahlen. Denn wie gesagt: der Versicherungsfall und das Buchungsdatum lassen sich sehr leicht nachprüfen.

    Es ist eine sinnvolle Sache und im Verhältnis zu den Urlaubskosten recht preiswert, denn: wer weiß schon, ob nicht doch irgendetwas passiert...

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1120652427000

    und ich empfehle jedem DRINGEND den Versuch eines Versicherungsbetrugs zu unterlassen!!!

    Ich sehe es immer wieder, dass Versicherungen den genauen Krankheitsverlauf vom Arzt bzw. die Krankengeschichte vom Krankenhaus anfordern. Ja sogar eigene Vertrauensärzte direkt zu den "Patienten" schicken.

    Auf Versicherungsbetrug kann je nach Schwere auch unbedingte Haftstrafe folgen...

    Gruß

    Peter

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1120766124000

    man kann nicht sagen, dass jeder versicherer bei den  von erika aufgeführten versicherungsfällen verpflichtet ist, zu l

    eisten.

    manche rrv leisten nicht bei plötzlicher arbeislosigkeit

    also lest BITTE im falle eines falles eure dem vertrag zugrunde liegenden bedingungen durch.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1120767546000

    Die Versicherer sind völlig frei in ihrer Angebots- und Vertragsgestaltung.

    Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, die Bedingungen zu lesen, bevor man unterschreibt.

    Eigentlich keine Sache, die der Erwähnung wert wäre...

  • Sternedieb
    Dabei seit: 1077148800000
    Beiträge: 7094
    gesperrt
    geschrieben 1123339556000

    Beitrag von markus79_sucht_antworten - Einkopiert

    Hallo alle zusammen!

    Ich habe folgendes Problem:

    Ich habe mit einem Kumpel eine USA-Reise gebucht (Unterbringung mit ihm zusammen im Doppelzimmer) und zusätzlich für ihn und für mich je eine RR-Versicherung bei der Europäischen RV abgeschlossen im "Rundum-Sorglos-Paket Einzelperson weltweit".

    Wir haben alles im Reisebüro gebucht, die Tickets (Flug mit Lufthansa) haben wir am Buchungstag gezahlt, kurz darauf die RRV , und dann noch das Hotel - das vor ein paar Tagen bezahlt wurde (als die Unterlagen vorlagen im Reisebüro)

    Abflugtermin ist übernächste Woche.

    Nun stellt sich am Montag heraus, ob mein Kumpel einen Leistenbruch hat und ob dieser operiert werden muss, dadurch ist der urlaub in gefahr, aber gesundheit geht natürlich vor

    (wir werden dann schnellstmöglich der Versicherung Bescheid geben )

    meine Fragen nun:

    1. was zahlt die RRV

    1.a nur die Stornokosten für das Hotel oder auch für die Tickets

    1.b gibt es einen Eigenanteil

    1.c für wen zahlt die RRV (nur für ihn, oder auch für mich -> da ich ja Mitreisender bin und alleine den Urlaub nicht antreten kann/möchte (z.B. wg. schlechter Englischkenntnisse,...)

    2. habt ihr erfahrungen schon gemacht mit der Europäischen RV? Zahlungsverhalten, Service ...

    3. ähnliche Erfahrungen mit Reiserücktritt - z. B. gleicher Grund wie bei mir?

    Vielen Dank für die Antworten,

    da ich mich da leider nicht so gut auskenne

              

                        

    Antwort von Adrian

    Ick kann nur etwas zu erstens sagen:

    1a) wenn die abgeschloßene Versicherungssumme sowohl Hotel als auch Flug beinhaltet wird beides erstattet

    1b) Die Höhe des Selbstbehalts steht in den Bedingungen, meistens 20%, da der Freund aber ins Krankenhaus muß, könnte es ohne SB ausgehen.

    Ihr müßt aber sofort stornieren, da sonst nur das erstattet wird, was beim Krankheitsbeginn als Storno fällig wäre.

    1c) Habt ihr die Versicherungen getrennt abgeschloßen oder für 2 Personen, im ersten Fall werden dann nur die Kosten für eine Person erstattet, da es getrennte Verträge sind und du ja fliegen kannst. Nur wenn es ein Vertrag ist, wird für alle Mitreisenden gezahlt

                       

                    

    Antwort von markus79_sucht_antworten

    zu 1C:

    die rrv wurde 2x als Einzelperson abgeschlossen, aber gemeinsam gebucht und von einem Konto bezahlt. bei der ERV können mehrere Personen nur zusammen versichert werden, wenn diese verwandt sind. dennoch kann ich nicht fliegen da ich ja eigentlich mit meinem freund im zimmer untergebracht bin, und der urlaub alleine nicht viel sinn macht. trotzdem danke für deine antwort.

    zu 1B:

    bei unserem tarif steht soweit ich gelesen habe nichts von 20% SB (Sorglos-Paket), allerdings beim billigern Paket steht was von 20% SB...dann hätte sich der doppelte vers.-beitrag ja mal echt gelohnt

    zu 1A:

    Danke für diesen Tipp, hat mir echt geholfen...habe eben unterlagen nochmal angeschaut und da ist ein reisepreis bis 2000,00 Euro versichert. demnach müsste doch eigentlich das hotel (900,00) und der flug (770,00) Euro versichert sein, denn sonst hätte ich ja nur einen reisepreis für das hotel versichern müssen. muss ich noch klären.

  • markus79_sucht_antworten
    Dabei seit: 1123286400000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1123402247000

    hallo, mein beitrag wurde hier eingefügt, bitte antwortet noch auf mein problem

    vielen dank

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1123405443000

    Tritt bei einem Versicherten eine Reiseunfähigkeit ein (durch schwere Erkrankung, Unfall, Tod, lebensnotwendige Operation u.ä. --> siehe Versicherungsbedingungen: Gründe für eine Stornierung, die durch die Versicherung gedeckt ist), übernimmt die Versicherung entsprechend der Polizze (mit oder ohne Selbstbehalt, wie abgeschlossen) alle anfallenden Stornogebühren:

    also aller gebuchten Leistungen: Flug, Hotel, Mietwagen

    Hierfür muss man eine Stornorechnung vom Reiseveranstalter (--> vom Reisebüro) mit der Quittung über die Bezahlung der Stornogebühr an den Reiseveranstalter (--> an das Reisebüro) beilegen.

    Dann erhält man die Stornogebühr abzüglich der Versicherungsprämie wieder ersetzt.

    Nachweislich Mitreisende (durch Buchungsbestätigung belegt) können ebenfalls kostenfrei stornieren oder die Mehrkosten für Einzelzimmerbelegung der Versicherung verrechnen (ist nämlich für die Versicherung immer noch günstiger als die vollen Stornogebühren zu verrechnen).

    Problematisch wird es, wenn zwei Einzelzimmer auf zwei getrennten Buchungsbestätigungen gebucht wurden. Dann der Versicherung glaubhaft zu machen, man flöge jetzt nicht mehr nur wegen fehlenden Sprachkenntnissen, wird wohl eine Überzeugungsarbeit sein...

    Gruß

    Peter

  • markus79_sucht_antworten
    Dabei seit: 1123286400000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1123407471000

    danke peter,

    ich habe ein doppelzimmer mit meinem freund, buchungsbestätigung haben wir dadurch auch nur eine.

    ich hoffe ja dass wir fliegen können, aber entscheidet sich erst montag

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