• pumy57
    Dabei seit: 1198108800000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1198148169000

    Hi,

    habe eine Rücktrittsversicherung , die Stornokosten übernimmt.

    Es werden Flugtickets angeboten, die nicht erstattungsfähig sind und nicht umgebucht werden können. D.H. im Fall der Fälle verfällt der Gesamtbetrag. Werden die Gesamtkosten des Tickets von der Versicherung als "Stornokosten" übernommen ? Oder sind Stornokosten "Gebühren"die in diesem Fall nicht anfallen?

    In den Bedingungen heißt es:

    vertraglich geschuldete Stornokosten bei Nichtantritt werden ersetzt..........

    Wer weiß in diesem ...Fall.... Rat?

    Gruß pumy

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1198149510000

    Hallo Pumy,

    ich gehe davon aus, daß die Flüge noch nicht gebucht sind.

    Wichtigste Voraussetzung wäre natürlich, daß ein versicherter Grund für einen Rücktritt vorliegt. Hier können die Bedingungen, je nach Versicherung, unterschiedlich sein.

    Der Flug muß als erstes storniert werden. Und dies sofort und schnellstens, nach dem Eintritt des Schadenfalls. Dann erhältst Du eine Stornorechnung. Diese kann noch zusätzlich Bearbeitungsgebühren des Reisebüros / des Vermittlers enthalten. Die Steuern und Gebühren bei einem Linienflug werden im Normalfall von der Airline problemlos erstattet.

    Vom dann erhaltenen Rechnungsbetrag (Stornorechnung) bleibt Dir dann in der Regel noch ein Selbstbehalt von 20 % des entstandenen Schadens oder alternativ ein Minimumbetrag von meist 50,- bis 100,- €.

    Dies ist Vertragsabhängig.

    Gruß

    Berthold

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