Hi,
habe eine Rücktrittsversicherung , die Stornokosten übernimmt.
Es werden Flugtickets angeboten, die nicht erstattungsfähig sind und nicht umgebucht werden können. D.H. im Fall der Fälle verfällt der Gesamtbetrag. Werden die Gesamtkosten des Tickets von der Versicherung als "Stornokosten" übernommen ? Oder sind Stornokosten "Gebühren"die in diesem Fall nicht anfallen?
In den Bedingungen heißt es:
vertraglich geschuldete Stornokosten bei Nichtantritt werden ersetzt..........
Wer weiß in diesem ...Fall.... Rat?
Gruß pumy