• AndreaL
    Dabei seit: 1095984000000
    Beiträge: 279
    geschrieben 1132575172000

    HAllo!

    Habe ein kleines Problem. Vielleicht kann mir jemand schnell helfen.

    Wir fliegen am 17. Dezember (sprich nicht ganz 4 Wochen) nach Jamaika. Endlich. Wir haben den Flug mit Milen direkt beim Flugveranstalter gebucht.

    Bei Thomas Cook haben wir für die erste Woche eine Rundreise und danach zwei Wochen Hotel am Strand gebucht. Wir mussten noch privat eine Nacht in einem Hotel in Montego Bay dazu buchen, weil die Rundreise einen Tag später als unserer Ankunft startet. Wir haben uns extra das Hotel ausgesucht, wo die Rundreise startet, damit wir nicht umziehen müssen. Wir haben direkt beim Hotel gebucht, weil Thomas Cook uns das Zimmer um den doppelten Preis als auf der Hotelhomepage angeboten hat.

    Alles schon in Oktober gebucht, Anzahlung geleistet und wir warten jetzt auf die Unterlagen.

    Heute hat mich die Dame aus dem Reisebüro angerufen, dass unsere Rundreise nicht stattfindet, weil die Mindestteilnehmerzahl nicht erfüllt wurde.

    Die Dame im Reisebüro hätte eine andere Rundreise von Neckermann, die einen Tag kürzer ist, kostet ca. gleich viel. Sonst ungefähr gleichwertig. Sie startet allerdings einen Tag später. Jetzt sollen wir schauen, ob wir noch eine Nacht in dem pivat gebuchten Hotel verbringen können.

    Müssen wir da die Kosten für diese eine Nacht tragen? Ich meine die Reise hat jetzt schon ein Vermögen gekostet. Noch eine Nacht kostet ca. zusätzliche 200 Euro.

    Hat jemand Rat?

    Danke

    Andrae

    Liebe Grüße aus Wien
  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 4964
    geschrieben 1132576428000

    @ AndreaL

    Das ist mal wieder ein Fall, der nur schwer von Außenstehenden zu beurteilen ist, wenn sie den Reisevertrag, den Ihr mit dem Veranstalter abgeschlossen habt, nicht kennen.

    Wenn die Rundreise zu den zugesicherten Eigenschaften der Reise gehören sollte und Euch das schriftlich bestätigt wurde, habt Ihr gute Karten, die Zusatzaufwendungen erstattet zu bekommen. Dazu wäre aber erforderlich, daß die Rundreise sozusagen als conditio sine qua non zu Eurem Urlaub dazu gebucht wurde.

    Ich glaube aber eher, daß das nicht so ist. Die Tatsache, daß das Stattfinden der Rundreise an eine Mindestteilnehmerzahl geknüpft wurde, spricht dagegen. Ich denke, Ihr könntet trotzdem eine Kulanzregelung anstreben. Rechtlich habt Ihr nach meinem Dafürhalten wenig Chancen.

    Aber, wie gesagt, alles unter Vorbehalt! Wenn Ihr sicher sein wollt, laßt den Reisevertrag von einem sachkundigen Juristen untersuchen!

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
    Beiträge: 902
    geschrieben 1132578913000

    Auch Reiseveranstalter haben Pflichten. Eine Rundreise mangels

    Teilnehmerzahl muss bis spätestens 4 Wochen vor Durchführung

    abgesagt sein. Wenn die Nachricht wirklich nachweislich erst

    heute zugegangen ist, hat entweder der Veranstalter oder

    das Reisebüro hat erst mal den Wochenendschlaf gehalten.

    Denn am 19.11.2005 war der verbindliche Termin.

    Da kann man aber über vertane Aufwendungen und

    evtl. Schadensersatz mal laut nachdenken.

  • AndreaL
    Dabei seit: 1095984000000
    Beiträge: 279
    geschrieben 1132597901000

    Danke für Eure Antworten.

    Das mit den 4 Wochen hat dann im Endeffekt geholfen.

    Sie wußten eh schon bescheid und kamen uns etwas entgegen...

    Wir kriegen 50 € pro Person erstatten, 60 € kostet das Zimmer für die eine Nacht inkl. Abendessen in dem Hotel wo die zweite Rundreise beginnt... Also wenn wir ein Zimmer kriegen, ist das schon in Ordnung. Wir müssen halt einmal umziehen.

    Liebe Grüße aus Wien
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!