RV bietet Umbuchung auf anderes Hotel wegen Abwertung des ursprünglich gebuchten Hotels und das ist dann überbucht

  • Kueckencel
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    geschrieben 1682337741708

    Hallo zusammen,

    ich habe einen etwas komplexen Sachverhalt und frage mich, ob ich hier irgendwelche Möglichkeiten ggü. dem RV habe.

    Folgende Situation:

    Pauschalreise gebucht. 1 Woche in Makadi Bay. Etwa 3 Wochen vor Abreise wurde per Mail vom RV mitgeteilt, dass das Hotel (A) aktuell nicht mehr 4 sondern nur noch 3 Sterne bewertet würde. Deshalb wurde ein alternatives Hotel (B) angeboten. Dieses Angebot (direkte Strandlage, besseres All In Angebot, bessere Anmation, etc.) wurde gerne angenommen. Ankunft im Hotel (B) - überbucht, daher Transfer in das ursprünglich gebuchte Hotel (A). Dies ist allerdings kaum belegt (schätze etwa 10 - 20 %). Nach Beschwerde, weil Angebote teilweise nicht vorgehalten werden und das Hotel (A) auch nicht gefällt und natürlich jetzt definitiv nicht mehr der Beschreibung entspricht, die mit Hotel (B) gebucht wurde, wird ein Umzug für den nächsten Tag in Aussicht gestellt. Dieser kann wegen der Überbuchung aber auch nicht erfolgen. Nach 4 von 7 Tagen wird ein Umzug in ein anders Hotel in Hurghada angeboten. Das Angebot wird angenommen.

    Kann für den Aufwand und den Ärger etwas ggü. dem RV geltend gemacht werden?

    Ich freue mich auf eure Einschätzung.

    Viele Grüße

    Kueckencel

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1682341370812

    Hallo

    In Ägypten wurden viele Hotels neu bewertet vom Tourismusministerium, deines war wohl dabei. Um welches handelt es sich bitte?

    Bestimmt kann man etwas geltend machen, wenn gebuchte Leistungen nicht zur Verfügung standen. Gehe mal bitte im einzelnen darauf ein, danke. Wieviel man für die Herabstufung beanspruchen kann, müssen wir noch rauskriegen. Da wird sicherlich unsere kompetente Userin vonschmeling etwas zu schreiben können:smirk:

  • vonschmeling
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    geschrieben 1682341397069 , zuletzt editiert von vonschmeling
    1. Reisepreisminderung für die 4 Tage in Hotel A: etwa 50-80% (je nach Schlechtleistung) eines Tagessatzes der Reise pro Aufenthaltstag.
    2. Erstattung eines Tagessatzes (100%) für den Umzugstag.

    Kurz und sachlich schildern, Minderung gleich beziffern, Frist von 3 Wochen setzen, Bankverbindung mitteilen für die Erstattung.

    Viel Erfolg! :four_leaf_clover:

    (@Ahotep - Überschneidung! :wink:)

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  • Kueckencel
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    geschrieben 1682409201847

    Hallo ihr zwei,

    vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Hotel A war das Lemon & Soul in Makadi Bay.

    Dann werde ich mal dem RV ein Schreiben zukommen lassen.

    Viele Grüße

    Kueckencel

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1682418530331

    Merkwürdig, das niemand darüber schreibt klick Was stand denn nicht zur Verfügung nachdem das Hotel (offiziell noch 4 Sterne)? auf 3 Sterne herunter gestuft wurde?

  • Kueckencel
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    geschrieben 1683029224273

    Hallo nochmal,

    das hat mir der Veranstalter nicht mitgeteilt.

    Daher weiß ich es nicht genau.

    Das Schreiben an den Veranstalter ist jetzt raus.

    Ich bin mal gespannt, ob und wenn ja, welche Reaktion kommt.

    Vielen Dank für die Ratschläge.

    Viele Grüße

    Kueckencel

  • HABERLING
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    geschrieben 1683030391561

    Ich glaube es hat sich nichts geändert, nur die Zimmergröße 23 - 25 m² könnte für die Herabstufung ursächlich sein.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1683031550835

    Gebucht war das andere Hotel, dieses war überbucht. Auf dieser Basis ist der Anspruch zu begründen.

    Weshalb die Umbuchung (durch den Veranstalter) erfolgte spielt für den Sachverhalt keine Rolle mehr.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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