• kaa
    Dabei seit: 1097884800000
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    geschrieben 1098032365000

    Unsere 3 Jahre alte Tochter ist im Urlaub ( Hotel Verano in Kumköy) an einer Salmonellen Vergiftung erkrankt. Dass es sich um Salmonellen handelt, hat die Ärztin zu hause am Tage nach unserer Ankunft festgestellt. Der Reiseveranstalter 1-2fly wollte uns mit einem Reisegutschein von Euro 200.- abspeisen. Wer hat Erfahrungen gemacht, wie Reiseveranstalter auf Salmonellen Erkrakungen reagiert haben oder was Gericht in solchen Fällen entscheiden.

    Vielen Dank

    Karin

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1098036620000

    ein Reiseveranstalter haftet, wenn man ihm nachweisen kann, dass die Erkrankung durch einen seiner Erfüllungsgehilfen = Hotels herbei geführt wurde. Gerichtliche Urteile gibt es dazu, allerdings nur, wenn diese Erkrankungen "epedimienhaft" im Hotel aufgetreten sind.

    Das heißt, einzelne Erkrankungen fallen nicht darunter bzw. man müsste 100prozentig nachweisen, dass es von einem Essen aus diesem Hotel stammt. Das wird jedoch in der Praxis schwer zu beweisen sein, da meist Mahlzeiten, Getränke usw. zwischendurch auch außerhalb des Hotels bzw. am Rückflug eingenommen werden.

    Gruß

    Peter

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1098036848000

    Nachtrag:

    Für Kinder gibt es noch nicht die Entschädigung für vertanen Urlaub lt. Gerichtsurteilen. Das heißt, wenn 1-2-Fly euch hier eine Entschädigung von E 200.-- angeboten hat, dann muss es nicht unbedingt ein schlechtes Gewissen sein. Da ja als Gutschein angeboten, ist es eher eine goodwill-Aktion.

    Theoretisch könnten also nur Behandlungskosten, sofern extra angefallen, geltend gemacht werden.

    Gruß

    Peter

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