...wirf doch mal einen Blick in die EU-Fluggastrechte. Wenn Dein ursprünglicher Flug gestrichen wurde, sollte die Airline entsprechend Schadensersatz leisten müssen...
Annullierung
Wird Ihr Flug annulliert, muss Ihnen die befördernde Fluggesellschaft anbieten:
* die Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises (und notfalls einem kostenlosen Rückflug zum Abflugort) oder anderweitiger Beförderung zum Zielort und
* Mahlzeiten, Getränke, notfalls Hotelunterkunft (inklusive Transfer) sowie Möglichkeiten zur Telekommunikation.
Die Fluggesellschaft muss Ihnen außerdem die gleiche Höhe an Entschädigung wie für Nichtbeförderung gewähren, es sei denn, Sie wurden vorab rechtzeitig und ausreichend informiert. Über anderweitige Beförderung sollen Sie informiert werden.
Nichtbeförderung
Übersteigt die Zahl der Passagiere die Zahl der verfügbaren Plätze, muss die Fluggesellschaft zunächst feststellen, ob Passagiere bereit sind, ihre Plätze gegen vereinbarte Entschädigungen aufzugeben. Dabei müssen Sie wählen können zwischen der Erstattung des Ticketpreises (und notfalls einem kostenlosen Rückflug zum Abflugort) oder anderweitiger Beförderung zum Zielort.
Stellen Sie Ihren Platz nicht freiwillig zur Verfügung, muss Ihnen die Fluggesellschaft folgende Entschädigung leisten:
* 250 Euro bei Flügen von 1.500 km oder weniger,
* 400 Euro bei längeren Flügen innerhalb der EU und
anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km,
* 600 Euro bei Flügen über 3.500 km außerhalb der EU.
Die Entschädigung kann nur die Hälfte betragen, wenn sich Ihre Reise, je nach Entfernung, nicht länger als 2, 3 oder 4 Stunden verzögert.
Die Fluggesellschaft muss Ihnen zusätzlich anbieten:
* die Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises (und notfalls einem kostenlosen Rückflug zum Abflugort) oder anderweitiger Beförderung zum Zielort und
* Mahlzeiten, Getränke, notfalls Hotelunterkunft (inklusive Transfer) sowie Möglichkeiten zur Telekommunikation.